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GREUSSENHEIM: Klage wegen Hofcafé eingereicht

GREUSSENHEIM

Klage wegen Hofcafé eingereicht

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    Vor Gericht: Die Betreiber von Terra Nova im Gut Greußenheim klagen gegen den Freistaat Bayern auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Hofcafé.
    Vor Gericht: Die Betreiber von Terra Nova im Gut Greußenheim klagen gegen den Freistaat Bayern auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Hofcafé. Foto: Foto: Schwarzott

    (fcn) Die Betreiber von Terra Nova im Gut Greußenheim klagen gegen den Freistaat Bayern auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Hofcafé. In der Gemeinderatssitzung informierte Verwaltungsleiter Guido Hetzer, dass das Verwaltungsgericht Würzburg die Gemeinde zum Verfahren beigeladen hat.

    Argumente abwarten

    Damit hat die Kommune Gelegenheit, Erklärungen und Stellungnahmen abzugeben. Bevor von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, will das Gremium aber abwarten, welche Argumente das Landratsamt als Beklagte vorbringt.

    Nachfragen beim Bauamts-Juristen Michael Horlemann ergaben, dass sich das Landratsamt mit seiner ablehnenden Haltung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützt. Vor diesem Gericht hat ein Winzer geklagt, der im Außenbereich ein Weinlokal eröffnen wollte. Die Richter sahen darin ein nichtprivilegiertes Bauvorhaben und erklärten das Lokal für unzulässig.

    Dieser Rechtsauffassung schließt sich das Landratsamt an und verweigert die Genehmigung für das Hofcafé. Gebilligt hat das Landratsamt Würzburg mittlerweile den Bau eines Hofladens im Gut Greußenheim.

    Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, aber auch Gärtnereien dürfen im Außenbereich von Gemeinden Gebäude errichten. Bekannteste Objekte sind zum Beispiel die Feldscheunen. Im Bundesbaugesetz werden sie als privilegierte Bauvorhaben bezeichnet. Ob da auch ein Café dazu zählt, das ist offensichtlich rechtlich umstritten.

    Die Gut Terra Nova GmbH klagt jedenfalls, „dass die Verweigerung des Einvernehmens durch die Gemeinde rechtwidrig sei“. Das Hofcafé diene als „mitgezogener Betriebsteil“ dem landwirtschaftlichen Unternehmen und nehme nur einen „untergeordneten Teil der Betriebsfläche“ ein.

    Untergeordnete Bedeutung

    Nach Ansicht der Kläger sei die Erschließung gesichert, und öffentliche Belange der Gemeinde stünden dem Projekt nicht entgegen. Das Hofcafé sei mit der Größe von 30 Quadratmetern im Verhältnis zu 800 Hektar bewirtschafteter Fläche von untergeordneter Bedeutung.

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