Der Markt Giebelstadt erfüllt damit seine Pflicht, nämlich, dass Kinder ab dem Alter von einem Jahr seit 1. August einen Rechtsanspruch auf „frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“ haben. Die Leiterin der Gruppe Carina Behr freut sich laut Pressemitteilung über die hellen, freundlichen Räume. „Wir haben uns sehr viel Mühe gegeben bei der Auswahl des Mobiliars und der Spielsachen. Alles ist neu und ansprechend.“
GIEBELSTADT