Die Strafkammer folgte im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte sich in dem Indizienprozess vor allem auf Pachtverträge mit einer Erbfallklausel zugunsten des 25-Jährigen berufen, die dieser gefälscht hatte. Die Urkundenfälschung räumte der Angeklagte ein, den Mord hingegen bestritt er bis zuletzt.
WEIGENHEIM/NÜRNBERG