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Würzburg: Kommentar: Warum muss die Fränkische Weinkönigin ledig sein?

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Kommentar: Warum muss die Fränkische Weinkönigin ledig sein?

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    Der Fränkische Weinbauverband ist offen für Bewerbung von Männern für das Amt des Weinkönigs. Doch wer die Krone haben will, darf nicht verheiratet sein.
    Der Fränkische Weinbauverband ist offen für Bewerbung von Männern für das Amt des Weinkönigs. Doch wer die Krone haben will, darf nicht verheiratet sein. Foto: Nicolas Armer, dpa

    Die Fränkische Weinkönigin muss nicht mehr weiblich sein. Das Geschlecht spielt also keine Rolle mehr, wenn es darum geht, wer die Winzerinnen und Winzer in Franken repräsentiert. Im Jahr 2022 eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen.

    Doch warum hält der Weinbauverband weiterhin an der Richtlinie fest, dass Bewerberinnen und Bewerber unverheiratet sein müssen? Man wolle die Ehe vor der Belastungsprobe durch das Amt schützen, so der Weinbaupräsident Artur Steinmann. Doch das Argument ist aus der Zeit gefallen. Längst haben Menschen langjährige Beziehungen, die nicht vor dem Altar und im Standesamt geschlossen werden. Die Ehelosigkeit wirkt wie ein Überbleibsel aus der Vergangenheit und steht dem Verband nicht gut zu Gesicht.

    Die Vereinbarkeit von Partner, Familie und Arbeit ist eine Herausforderung für viele Beziehungen, nicht nur in königlichen. Deshalb sollten sich alle auf das Amt bewerben können, die die fachliche Qualifikation erfüllen – ob verheiratet oder nicht. Die Richtlinie gehört abgeschafft.

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