Eigentlich hätte TV Mainfranken die Ausstrahlung des CSU-Starkbieranstichs deutlich als "Werbesendung" kennzeichnen müssen. Aber dann hätte der Senderchef erst recht Schwierigkeiten mit der Aufsichtsbehörde bekommen. Denn Reklame dürfen politische Parteien in Rundfunk und Fernsehen nur kurz vor einer Wahl machen. Höchstens eineinhalb Minuten dürfen solche Werbespots nach den Statuten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien lang sein.
Kürnach