Ein gut verdienender Beamter bedient sich offensichtlich aus der Kreiskasse - und darf wahrscheinlich Beamter bleiben. Nach dem Urteil am Landgericht Würzburg ist nicht davon auszugehen, dass die Landesanwaltschaft hier ein Exempel statuiert und bei einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auch den Beamtenstatus aberkennt. Vermutlich - vergleichbare Fälle haben das gezeigt - werden dem Verurteilten einfach die Bezüge gekürzt.
Würzburg