"Nein heißt Nein" hieß es früher. Heute schützt vor erzwungenem Sex schon der erkennbare entgegenstehende Wille, ohne dass ausdrücklich "Nein" gesagt werden muss. Doch ein Fall aus dem Landgericht Würzburg zeigt, wie schwer in der Praxis manchmal zu entscheiden ist: Was ist speziell für Jugendliche bei ersten sexuellen Erfahrungen noch freiwilliges gemeinsames Erleben, was ist ein bisschen widerwillige Zustimmung – und was strafbarer Zwang? Wann ist ein angedeutetes "Nein" doch ein zögerliches "Ja", wann liegt trotzt ausgesprochenem "Ja" ein entgegenstehender Wille vor – als dessen Konsequenz vielleicht eine Verurteilung wegen Vergewaltigung droht?
Würzburg