Fitnessstudio, Kinoabend, Restaurant- oder bald auch wieder Diskothekenbesuch: Für all diese Aktivitäten in Innenräumen muss man ab einer Inzidenz von 35 vollständig geimpft oder genesen sein und dies auch nachweisen können. Wenn nicht, muss nach dieser 3-G-Regel ein aktueller Coronatest vorgelegt werden. Hierbei reicht in der Regel ein Antigen-Schnelltest. Für den Diskobesuch allerdings ist nach Vorgaben der Staatsregierung ein PCR-Test vorzulegen. Bisher waren die sogenannten Bürgertests kostenfrei, ab Montag, 11. Oktober, ändert sich das. Viele Bürger müssen ihre Tests nun selbst bezahlen. Das könnte ein teures Unterfangen werden.
Würzburg