In einem Brief an die Redaktion nehmen die Organisatoren des Bürgerbegehrens „Keine Wohnbebauung am Apostelweg“ im September – Herbert Brand, Gabriele von Golitschek, Günter Seufert und Norbert Witt – Stellung zu dem kürzlich veröffentlichten Artikel bezüglich des Stillstandes auf dem Gelände.
Der ehemalige Kindergarten der Apostelkirche – der auf dem umstrittenen Grundstück am Apostelweg stand und mittlerweile abgerissen wurde – sei vor Jahrzehnten dort errichtet worden. „Auf einem Gelände“, so die Initiatoren, „das der Stifter, Stefan Krämer, der Gemeinde für einen sozialen Zweck überlassen hatte.“ Daher sei es baurechtlich zu einer Gemeinbedarfsfläche geworden.
Die politische Gemeinde habe der evangelischen Kirchengemeinde das Grundstück für einen eher symbolischen Preis verkauft, um darauf eine Kirche sowie einen Kindergarten bauen zu können. Daher, folgern die Schreiber, seien „die ortsüblichen Baulandpreises auf dieses Grundstück keinesfalles anzuwenden.
Grundstückstausch
„Will die Evangelische Gesamtkirchenverwaltung auf Kosten der Gerbrunner Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen sanieren?“, fragen sie. Bürgermeister Stefan Wolfshörndl zeigt sich mit diesen Vorwürfen konfrontiert „persönlich enttäuscht“. Bereits am 20. Dezember 2016 seien die Beteiligten mit der Frage nach dem Stiftungszweck im Rathaus vorstellig geworden. Am 12. Januar 2017 habe er, nach Prüfung alter Protokollbücher aus den Jahren 1960 und 1961, diesen zur Klärung eine Mail geschickt.
Damals sei ein Grundstückstausch erfolgt. Das Grundstück des ehemaligen Kindergartens am Apostelweg erhielt die Gemeinde „zur Errichtung eines Friedhofes“. Weil eine Erweiterung unmittelbar angrenzend an den Friedhof sinnvoller erschien, erwarb man dort weitere Friedhofs-Flächen.
Die (für Friedhofszwecke) gestiftete Fläche hat die Gemeinde dann (so das Protokoll aus 1961) an die evangelische Kirche verkauft, um den Grunderwerb für die Friedhofserweiterung zu finanzieren. Damit sei der Stiftungszweck laut Wolfshörndl erfüllt. Das ändere aber nichts an der Tatsache, erwidern Seufert und von Golitschek, dass der gültige Flächennutzungsplan das betreffende Grundstück nach wie vor als Gemeinbedarfsfläche ausweist und der Bürgerentscheid den Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat für eine Wohnbebauung außer Kraft setzte.
Wichtig ist für die kritischen Bürger auch die Tatsache, dass im Vorgriff auf die geplante Wohnbebauung widerrechtlich „eine größere Anzahl ausgewachsener Bäume gefällt und zu Kleinholz verarbeitet wurde“ – ein klarer Verstoß gegen die örtliche Baumschutzverordnung, der auch, so von Golitschek, das Kleinklima rund um die Schule negativ beeinträchtige.
Die Gemeinde, sagt der Bürgermeister hierzu, habe sich deswegen mit dem Bauherrn und Grundstückseigentümer auseinandergesetzt. „Die Fällung war nicht genehmigt, es wurde ein Bußgeld erhoben und eine Ausgleichszahlung für Ersatzpflanzungen geleistet.“ Da die zukünftige Nutzung nicht klar ist, mache es keinen Sinn jetzt dort Bäume zu pflanzen. Nachlesen könne man das, so Wolfshörndl, im „kleinen Anzeiger“ (3/2017, Seite 5, Punkt 4).
Räumliche Nähe zur Schule
„Wir finden“ schließen Initiatoren, „dieses Grundstück sollte in den Besitz der Gemeinde Gerbrunn zurückgeführt und ... der öffentlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger von Gerbrunn haben sich mit dem Bürgerentscheid (72 Prozent) vom 25.09.16 für diese Nutzung entschieden.“
Auf die räumliche Nähe des Geländes zur Schule und die gültige Nutzungsfestschreibung bezogen, gibt Seufert zu bedenken, dass sich die Partner der Sondierungsgespräche in Berlin bisher bei einem einzigen Thema einig waren: der verpflichtenden Ganztagsbetreuung für Grundschüler. „Vielleicht brauchen wir das Gelände bald hierfür.
“ Hinzu komme, ergänzt von Golitschek, dass Wolfshörndl selbst öffentlich mitgeteilt habe, dass beide Kindergärten sehr gut ausgelastet seien und man mittelfristig eventuell hier neu planen müsse. „Insofern war das Ergebnis des Bürgerentscheides sehr gut.“
Wolfshörndl betont, klar sei lediglich, dass 72 Prozent der Wähler (bei einer Wahlbeteiligung von 30 Prozent) dafür plädierten, den erarbeiteten Bebauungsplan nicht fortzuführen. „Alles Weitere ist offen.“ In den nächsten Wochen gebe es wegen des Grundstückserwerbs ein weiteres Gespräch zwischen Gemeinde und evangelischer Gesamtkirchenverwaltung. Über das Ergebnis werde dann der Gemeinderat informiert.