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Kürnach: Kürnach bekommt einen Seniorenbeirat

Kürnach

Kürnach bekommt einen Seniorenbeirat

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    Eines der Wahlversprechen von Bürgermeister René Wohlfart (SPD) war es, in Kürnach einen Seniorenbeirat zu schaffen. Eine Satzung für den Beirat hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung beschlossen. Senioren sind demnach alle Personen "ab Vollendung des 60. Lebensjahres". Der Beirat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Gremium, mit dem Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe älterer Bürger zu stärken. Der Vorentwurf wurde in der Sitzung diskutiert und Wünsche der Fraktionen eingearbeitet. Besucher hatten den Entwurf als Tischvorlage ausgeteilt bekommen, um mitlesen zu können.

    Der Seniorenbeirat wird aus sieben Senioren bestehen, zusätzlich sind der Bürgermeister und der Behindertenbeauftragte Mitglieder des Gremiums. Diese sind aber nicht stimmberechtigt. Der Beirat wählt einen Seniorensprecher. Dieser kann bei relevanten Punkten an Ausschusssitzungen des Gemeinderats beratend teilnehmen. Das bedeutet nicht, dass er ein generelles Rederecht hat, dies gibt die Gemeindeordnung nicht her. Der Sprecher ist aber Sachverständiger und darf, wenn er aufgerufen wird, seine Anliegen vorbringen.

    Briefwahl entscheidet über Zusammensetzung des Seniorenbeirats

    Der Beirat kann von sich aus Anträge an die Gemeinde stellen. Er soll zudem bei seniorenrelevanten Planungen der Gemeinde mitwirken. Außerdem hat er die Aufgabe, bereits bestehende Programme für ältere Menschen besser bekannt zu machen, zu vernetzen sowie Wünsche nach Veränderung der bestehenden Angebote an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Der Seniorenbeirat soll auch eigene Veranstaltungen planen und begleiten, etwa Seniorennachmittage, Spielerunden, Wirtshaussingen oder einen Seniorentisch. Überdies hat er die Aufgabe, zum besseren Verständnis zwischen den Generationen beizutragen und im Netzwerk Seniorenvertretung des Landkreises mitzuarbeiten.

    Die Wahl des Beirats findet nach Vorschlag von Alfons Konrad (CSU) per Briefwahl statt. Die Aufforderung Wahlvorschläge einzureichen, wird im Mitteilungsblatt und an den amtlichen Gemeindetafeln veröffentlicht. Die Vorschläge müssen spätestens einen Monat vor der Briefwahl schriftlich beim Bürgermeister eingehen. Vorschlagsberechtigt sind alle Senioren, also nach Festlegung der Satzung alle Personen ab 60 Jahren. Gehen die Wahlvorschläge bei der Gemeinde ein, prüft diese die Wählbarkeit und das Einverständnis der vorgeschlagenen Person, das im besten Fall bereits bei der Einreichung vorliegt. Dann werden die Briefwahlunterlagen versandt. Die Amtsperiode beträgt drei Jahre. Näheres regelt die Wahlordnung für den Seniorenbeirat, die der Gemeinderat erst in eine seiner nächsten Sitzungen beschließen wird.

    Mindestens zwei Sitzungen pro Jahr

    Sitzungen beruft der Sprecher nach Bedarf oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder oder auf Antrag des Bürgermeisters ein. Diese werden protokolliert. Laut Satzung finden mindestens zwei Sitzungen im Jahr statt. Die Tagesordnung legt der Sprecher fest. Einmal jährlich muss der Sprecher dem Gemeinderat in mündlicher und schriftlicher Form Bericht über seine Aktivitäten erstatten. Im Rahmen des Haushalts der Gemeinde bezuschusst der Gemeinderat den Seniorenbeirat, um die notwendigen Auslagen zu decken. Der Kürnacher Gemeinderat stimmte der Satzung einstimmig zu, sie ist damit bereits in Kraft getreten.

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