Dazu seien Allgemein- und praktischen Ärzte, hausärztlich tätige Internisten, Kinder- und Jugendärzte, Gynäkologen und Ärzte mit Privatpraxen berechtigt. Die Krankenkassen, so die KV, hätten zudem zugestimmt, dass auch fachärztlich tätige Internisten im Einzelfall impfen dürfen – HNO-Ärzte werden nicht genannt.
Eigens qualifiziert
Dabei hat Rühl in einem Lehrgang der Landersärztekammer Bayern Im Herbst 2003 eine Impfqualifikation abgelegt – einen anerkannten Lehrgang mit Prüfung. „Das juckt aber keinen bei der KV“, so der Facharzt, „obwohl meine Genehmigung dort vorliegt.“ Den KVen gehören in Deutschland automatisch alle Ärzte und Psychotherapeuten an, die zur ambulanten Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen sind. Die KVen sind die Verhandlungspartner der Krankenkassen.
Auf Anfrage erklärte KV-Sprecherin Kirsten Warweg (München), die KV stehe mit den Krankenkassen noch in Verhandlungen. Die KV fordere selbst, dass möglichst viele Ärzte impfen dürfen; dagegen stehe die Befürchtung der Kassen, dass zu viel Impfstoff verfalle, wenn zu viele kleine Praxen die Genehmigung hätten, weil ja ein Zehner-Pack innerhalb von 24 Stunden aufgebraucht werden muss. Die KV verwaltet den Impf-Fonds, rechnet mit den Ärzten ab. Im Einzelfall wolle die KV keinen Arzt verfolgen, so Warweg.
Dr. Rühl wird nun die bestehende Kooperation mit dem benachbarten Allgemeinmediziner Dr. Hermann Hack intensivieren und Patienten zum Impfen auch dorthin verweisen.
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