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GÜNTERSLEBEN: Lackkratzer war wieder unterwegs

GÜNTERSLEBEN

Lackkratzer war wieder unterwegs

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    In der Nacht von Sonntag auf Montag sind im Landkreis Würzburg erneut neun Fahrzeuge durch einen Unbekannten beschädigt worden, teilt die Polizei mit. Durch die Kratzer an Fahrzeugseiten und auf Motorhauben ist ein Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro entstanden. Die Polizei hofft weiter auf Hinweise aus der Bevölkerung.

    In der Nachtzeit zwischen Sonntag, 22 Uhr, und Montag, 6 Uhr, sind in Güntersleben in der Kräuterbergstraße und „Am Kehrlach“ insgesamt neun geparkte Fahrzeuge zerkratzt worden. Die Beschädigungen sind nach aktuellem Ermittlungsstand der Sachbeschädigungsserie zuzuordnen und die EKO Lackkratzer hat die Ermittlungen bereits aufgenommen, so die Polizei.

    Verdächtige Geräusche gehört

    Ein Anwohner aus Veitshöchheim hatte gegen 04.30 Uhr über Notruf der Einsatzzentrale der Unterfränkischen Polizei mitgeteilt, dass er verdächtige Geräusche wahrgenommen hat.

    Bei Eintreffen mehrerer Streifen konnten keine tatverdächtigen Personen mehr festgestellt werden. Bei der Absuche der geparkten Fahrzeuge in den Straßenzügen wurden drei frisch beschädigte Pkw festgestellt, die nach den Feststellungen der EKO Lackkratzer allerdings nicht zu der Sachbeschädigungsserie passen.

    Polizei dankbar für Hinweise

    Die Unterfränkische Polizei bedankt sich dennoch ausdrücklich bei dem aufmerksamen Mitteiler und betont, dass die EKO Lackkratzer exakt auf derartige Hinweise, die sofort über den Notruf 110 übermittelt werden, angewiesen ist.

    Deshalb werden Anwohner und Passanten weiterhin gebeten, verdächtige Personen sofort über den Notruf 110 bei der Polizei zu melden. Auch wenn bei den Zeugen Zweifel bestehen, ob ihre Feststellungen tatsächlich relevant sind, werden entsprechende Hinweise genau überprüft. Anrufe erbittert die Polizei jederzeit auch unter der Telefonnummer (0931) 457-2230.

    Belohnung ausgesetzt

    Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Ergreifung eines Tatverdächtigen führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

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