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RANDERSACKER: Lagerhallenbrand: Gefahr für die Nachbarn durch Asbest?

RANDERSACKER

Lagerhallenbrand: Gefahr für die Nachbarn durch Asbest?

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    Beim Brand der Lagerhalle in der Straße „Am Jakobsbach“ in Randersacker im September wurden Asbestfasern freigesetzt.
    Beim Brand der Lagerhalle in der Straße „Am Jakobsbach“ in Randersacker im September wurden Asbestfasern freigesetzt. Foto: Diem

    Auch über einen Monat nach dem Brand der Lagerhalle in der Straße „Am Jakobsbach“ am Donnerstag, 17. September, beschäftigt das Feuer noch immer die Bürger in Randersacker. Der Grund: Durch die Hitze sprangen die Eternit-Platten auf dem Dach der Garage. Dabei setzten sie Asbestfasern frei. Das Einatmen von Asbest gefährdet die Gesundheit. Aus diesem Grund arbeiteten die Feuerwehrleute mit Atemschutz, die Nachbarhäuser wurden zeitweise evakuiert, die Gemeinde Randersacker ließ das betroffene Grundstück sowie dessen Umgebung von einer Firma fachgerecht reinigen. „Für die Bevölkerung“, sagte Kreisbrandrat Heinz Geißler, habe daher „nie eine Gefahr bestanden.“

    Die Nachbargrundstücke in Privateigentum blieben von der Säuberungsaktion unberührt. Am Tag nach dem Brand teilte der stellvertretende Bürgermeister Oliver Liedtke den betroffenen Anwohnern mit: „Die in ihrem Privateigentum stehenden Flächen werden nicht im Auftrag des Marktes Randersacker gesäubert. Dies müssen sie entweder selbst tun, oder die vor Ort arbeitende Fachfirma in Ihrem eigenen Namen beauftragen. Die Ihnen hierfür entstehenden Kosten müssen Sie bei dem Eigentümer der abgebrannten Halle einfordern.“

    Die amtierende Bürgermeisterin Monika Kirschbaum erklärte kurz darauf, ebenfalls schriftlich: „Der Feuerwehr-Einsatzleiter hat am Freitag gegen 16.30 Uhr die Umweltgefahr aufgehoben. Die Gemeinde ist nicht haftbar. Die Rechnungen müssen an den Eigentümer des Brandgrundstückes oder dessen Versicherung weitergeleitet werden.“ Ob das Obst oder Gemüse in den Gärten rundherum zum Verzehr geeignet sei, müsste jeder für sich selbst entscheiden. Wie viele Anwohner betroffen seien, dazu konnte die Bürgermeisterin keine Angaben machen. „Hinsichtlich des Schutzgutes Boden und Gewässer besteht kein Handlungsbedarf. Die zuständige Fachbehörde (Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg) war vor Ort und hat festgestellt, dass kein Gefährdungspotenzial besteht“, teilt auf Nachfrage das Umweltamt des Landkreises Würzburg mit.

    Das Wasserwirtschaftsamt bestätigt diese Aussage, beschränkt sie allerdings ausdrücklich auf das Gefahrenpotenzial für Boden und Wasser. „Für Gesundheitsgefahren in der Luft sind wir nicht zuständig. Asbest“, fährt Pressesprecher Markus Reinhardt fort, „ist nicht als Wasser-gefährdender Stoff eingestuft. Zu beurteilen ob es in der Luft vorhanden ist, ist nicht Sache des Wasserwirtschaftsamtes.“ Das Umweltamt sei aber hier der richtige Ansprechpartner, das dessen Zuständigkeit sich nicht auf Boden und Wasser beschränke. In Randersacker, so Reinhardt, bestehe an der Brandstelle für den Boden und Trinkwasserschutz jedenfalls kein Handlungsbedarf.

    In einer Informationsbroschüre des Umweltbundesamt zum Thema Asbest heißt es, bei der Freisetzung relativ geringer Mengen im Außenbereich sei eine „Gesundheitsgefährdung äußerst unwahrscheinlich.“ Die auftretende Konzentration gleiche hier der natürlich vorkommenden.

    Beim Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien seien allerdings Schutzmaßnahmen nötig. „Die Gefährdungsbeurteilung erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnissen und sollte deshalb durch einen akkreditierten Fachbetrieb erfolgen“, rät die Fachbehörde. Auch für die Entsorgung des kontaminierten Abfalls gelten besondere Regeln.

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