Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. So wurde es beim Corona-Gipfel am Dienstag beschlossen. Eine entsprechende Verordnungsoll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.
Würzburg/Schweinfurt