Zum Artikel „Güntersleben: Ausbau der Kreisstraße WÜ 3“ vom 8. Januar erreichte uns folgender Leserbrief:
Vollsperrung WÜ 3 zwischen Veitshöchheim und Gadheim wird ohne weitere Alternativen ab Februar umgesetzt, ist zu lesen. Nunmehr ist für jeden klar, dass die Straße WÜ 3 zwischen Veitshöchheim und Gadheim für fast ein Jahr voll gesperrt wird, und damit sind die deutlich längeren, Stau-anfälligen und jetzt schon überlasteten Ausweichstrecken über Thüngersheim und Rimpar zu nutzen.
Rückblick: Coronabedingt hatte das Landratsamt Wü die beabsichtigte Vollsperrung vom März 2020 – Dezember 2020 um ein Jahr ausgesetzt. Jetzt wird diese Sanierung – trotz Corona – inklusive der kompletten Vollsperrung umgesetzt, ohne weitere alternative Wegstrecken oder Lösungen. Das ist nicht nachvollziehbar.
Die Kreisstraße Wü 3 ist eine der am meisten befahrenen Straßen in Bayern. Rund 6700 Fahrzeuge und 320 Lkw täglich nutzen diese Strecke.
Die Online-Petition (unterstützt von der CSU Güntersleben) Ende 2019 hatte mit rund 2000 Befürwortern bereits deutlich gemacht, dass eine komplette Vollsperrung für so lange Zeit nicht akzeptabel ist. Zu stark sind die zusätzlich zeitlichen, privaten wie beruflichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger. Ein durch die Gemeindeverwaltung von Güntersleben seit mehr als zwei Jahren „über den Klee gelobtes“ Angebot zur Nutzung einer um 50 Prozemnt verbilligten Zeitfahrkarte ÖPNV in dem Zeitraum der Vollsperrung geht am Thema völlig vorbei (Stichwort: Taktung Buszeiten, Busfahren unter Corona, Berufsverkehr).
Es stellt sich nun die Frage: Was ist seit fast zwei Jahren zur Vermeidung der Vollsperrung an Alternativen durchdacht und geplant worden? Was wurde proaktiv an Lösungsmöglichkeiten eingebracht und erarbeitet?
Güntersleben ist Hauptbetroffener dieser Vollsperrung. Deshalb müsste es unzweifelhaft ein Schwerpunkt sein, eigene Lösungsmöglichkeiten zur Entlastung zu erarbeiten und einzubringen.
Was ist aus den Alternativen/Lösungsangeboten z.B. der örtlichen CSU geworden: Blockverkehr; zeitlich begrenzte Durchfahrt zu Hauptstoßzeiten (Rettungsfahrzeuge müssen 24 Stunden durchfahren können); Nutzung / temporäre Umwidmung von Flur-/Feld- und Waldwegen während der Bauzeit; Anmietung Ackerfläche für provisorische Wegenutzung in Gadheim; Anlegen eines provisorischen parallelen Kiesweges, der später zum Radweg ausgebaut wird (Bereicherung Infrastruktur Radwegenetz); Einrichtung eines „Ringverkehrs“ unter Nutzung „Strudelsgraben“ in Güntersleben (Hinfahrt: über die „Schrann“ nach Thüngersheim; Rückfahrt: B27 Veitshöchheim über den „Strudelsgraben“ nach Güntersleben). Die Alternativen, wenn man diese denn will / gewollt hätte, sind deutlich umfangreicher.
Man muss leider den Eindruck gewinnen, dass das Thema „Vermeidung der einjährigen Vollsperrung“ bis zum heutigen Tag nicht von Interesse und Schwerpunkt war.
Norbert Zorn, 97261 Güntersleben