Zum Artikel "Keine Ausleihe an Uni-Bibliothek" vom 12. Januar erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.
Der Protest der Liberalen Hochschulgruppe gegen die Schließung der Universitätsbibliothek und ihrer Teilbibliotheken verdient die nachdrückliche Unterstützung der bayerischen Universitäten. Die Entgegennahme eines per online vorbestellten Buches von einer einzigen Person unter den längst eingeführten Schutzmaßnahmen – Schutzmasken, Trennscheiben, gerne auch Handschuhe – verringert das Ansteckungsrisiko auf Null. Es dürfte weit unter den Gefahren des täglichen Einkaufs, der Abholung von Waren und der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel liegen.
Von der völligen Aussperrung aus der Bibliotheksnutzung sind nicht nur „normale“ Studentinnen und Studenten betroffen, sondern ganz besonders alle, die über Master-, Doktor- und Habilitationsarbeiten schwitzen. Sie sind auf den ständigen Zugang zu den Bibliotheken angewiesen.
In der bayerischen Staatskanzlei scheint man keine Vorstellung zu haben, welche langfristigen Schäden durch diese Maßnahme in der Wissenschaft angerichtet werden. Und was das für die Betroffenen bedeuten kann. Es steht eben nicht „alles“ im Internet, wie mancher Politiker glaubt.
Verwaltungen – und Verwaltungsgerichte – sind in der Pandemie mit einer bislang völlig unbekannten Situation konfrontiert, für die sie niemals trainiert worden sind und für die es keine Vorbilder gibt. Dementsprechend unsicher sind die Reaktionen und teilweise überzogen, wie im vorliegenden Fall – was der Querdenkerbewegung nur Zulauf verschafft.
Nach nunmehr bald einjähriger Erfahrung mit der Pandemie sollte die Politik aber über die Fähigkeit verfügen, sorgfältiger zu prüfen, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind und auf welche man als pure „Symbolpolitik“ verzichten sollte.
Prof. em. Dr. jur. Dr. h.c. Dietmar Willoweit
Würzburg