Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Straßenbahnlinie 6 ins Frauenland und in den neuen Stadtteil Hubland wurden die Planunterlagen zum dritten Mal geändert. Diese Pläne liegen nun bis einschließlich Montag, 23. Dezember, in der Fachabteilung Hochbau der Stadt Würzburg in der Veitshöchheimer Straße 1 zur öffentlichen Einsicht für alle Interessenten aus. Für Bürger besteht die Möglichkeit nach Einsicht der Pläne Einwendungen gegen die Planänderungen zu erheben, sofern sie von den Planungen betroffen sind. Die Einwendungsfrist endet am 7. Januar 2020.
Streckenverlauf der Linie 6 bleibt unverändert
Das Planfeststellungsverfahren für die neue Strabalinie begann bereits vor sieben Jahren. In die aktuelle Planänderung wurden neue schalltechnische Untersuchungen und eine aktualisierte Verkehrsprognose eingearbeitet. Der Streckenverlauf der Linie 6 blieb unverändert. Bei der Stadt Würzburg und der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH hofft man, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ende des ersten Halbjahres 2020 vorliegt.
Steigen die Kosten dramatisch an?
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Straßenbahnlinie 6 schon zur Landesgartenschau 2018, die am Hubland stattfand, in Betrieb sein sollte. Das scheiterte jedoch an Finanzierungsproblemen. Die Baukosten wurden damals mit etwa 80 Millionen Euro angegeben. Bei den derzeitigen Haushaltsberatungen der Stadt Würzburg hielt Alt-OB Jürgen Weber, der Fraktionsvorsitzende der Würzburger Liste, diesen Betrag für nicht mehr haltbar. Er prognostizierte einen Betrag von 200 Millionen Euro.
Die geänderten Planfeststellungsunterlagen zu dem Vorhaben können auch zusätzlich über die Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Wirtschaft, Verkehr, Landesentwicklung“ > Planfeststellungsverfahren > Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Planfeststellungen für Straßenbahnvorhaben eingesehen werden. Rechtlich maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung.