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WÜRZBURG: Lkw-Schütze wieder vor Gericht

WÜRZBURG

Lkw-Schütze wieder vor Gericht

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    Wieder vor Gericht: Ein 59-Jähriger wurde 2014 zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Jetzt geht es erneut um das Strafmaß.
    Wieder vor Gericht: Ein 59-Jähriger wurde 2014 zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Jetzt geht es erneut um das Strafmaß. Foto: Foto: D. Karmann, dpa

    Der Fall gilt als eine der spektakulärsten Straftaten der vergangenen Jahre. 2008 bis 2013 suchte die Polizei mit immensem Aufwand nach dem Mann, der an Tatorten entlang der Fernstraßen immer wieder auf andere Fahrzeuge schoss.

    Ermittler in Würzburg tippten bald auf einen Lkw-Fahrer, der aus der Fahrerkabine heraus feuerte. Doch erst, als sich das Bundeskriminalamt mit seinem Fahndungsapparat beteiligte, fand man ihn – indem entlang der Autobahnen Millionen Kennzeichen dort fahrender Lkw gesammelt und mit Tatorten verglichen wurden.

    Täter zeigte sich geständig

    Dies führte schließlich zum Haus des Täters in der Eifel. Er zeigte Ermittlern seine versteckte Tatwaffe und gestand die Schüsse in der Vernehmung durch einen Würzburger Kripo-Beamten. An der Schuld des im Oktober 2014 hier Verurteilten gibt es auch für den BGH keine Zweifel – auch wegen seines Geständnisses im Prozess. Der 59-Jährige Lkw-Fahrer hatte aus Frust auf Autotransporter, Wohnwagen und Pkw geschossen – nach Angaben des BKA über 730-mal.

    Er wurde 2014 für die beweisbaren gut 100 Fälle zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. K. bestritt jede Absicht, Menschen treffen zu wollen. Doch bei vier Schüssen gerieten Menschen in Lebensgefahr. Im Fall bei Würzburg entging eine Autofahrerin haarscharf dem Tod. Wäre ihr Auto in Höhe der Raststätte ins Schleudern geraten, als die Kugel sie im Nacken traf, hätte es zur Massenkarambolage kommen können – eine Möglichkeit, die der Lkw-Fahrer im Blick haben musste.

    Dem Urteil wegen vierfachen versuchten Mordes stimmt der BGH zu – auch wenn die Verteidiger Franz-Josef Krichel, Guido Reitz und Nikolaus Gwosdek anderer Auffassung sind. Bedenken hatten die Richter wegen des Strafmaßes zu den Schüssen, mit denen K. nur Lkw-Ladung traf. Das sei kein versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, sondern als illegaler Waffenbesitz und Sachbeschädigung zu werten.

    Dafür wäre ein Abschlag von der Strafe fällig. Laut Gesetz läge das Strafmaß zwischen sechs Jahren und neun Monaten (bisher höchste Einzelstrafe) und zehn Jahren und sechs Monaten (bisherige Gesamtstrafe). Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen geht davon aus, dass die Korrektur nach unten kaum ins Gewicht fallen wird. Die Verteidiger wollen eine deutliche Reduzierung.

    Kennzeichenabgleich kritisiert

    So liegt es ab Dienstag am Gericht um den Vorsitzenden Michael Schaller, den Aufwand für die Nachbesserung im Rahmen zu halten und dennoch ein gerechtes Urteil zu finden. Ansonsten könnte der Prozess – wie der des ebenfalls vom BGH zurückverwiesenen V-Mannes – weit mehr als zwei Verhandlungstage erfordern, wenn er in allen Details noch einmal aufgerollt werden muss.

    Erstaunt sind Juristen, dass der BGH kein Wort über ein entscheidendes Detail verlor: Die Verteidiger hatten die millionenfache Sammlung von Kennzeichen bei der Suche nach dem Schützen kritisiert. Dies sei unzulässig, die Beweise unterlägen dem Verwertungsverbot, meinten sie – und drohten mit dem Verfassungsgericht. Das könnte sich aber erst mit dem Fall befassen, wenn in Würzburg das Urteil gefallen ist. Ob Michael K. dann noch Interesse und das Geld für eine Verfassungsklage hat, wird sich dann zeigen.

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