Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Würzburg/München: Lockdown: Dürfen Einzelhändler ihre Waren "to go" anbieten?

Würzburg/München

Lockdown: Dürfen Einzelhändler ihre Waren "to go" anbieten?

    • |
    • |
    Ab 16. Dezember müssen die meisten Läden geschlossen bleiben.
    Ab 16. Dezember müssen die meisten Läden geschlossen bleiben. Foto: Sebastian Kahnert, dpa

    Es war eine Idee, die mehrere Einzelhändler in der Region hatten: Um auch während des Lockdowns etwas verkaufen zu können und ihre Kunden nicht an Online-Händler zu verlieren, dachten Geschäftsleute darüber nach, ihre Waren auf Bestellung auszuliefern oder zur Abholung bereit zu legen. Kleidung, Bücher, Spielzeug und andere Weihnachtsgeschenke "to go" sozusagen. Am vergangenen Wochenende hatte der Bezirksgeschäftsführer im bayerischen Einzelhandelsverband (HBE), Volker Wedde, berichtet, dass ihn schon mehrere entsprechende Anfragen erreicht hätten, es von der bayerischen Staatsregierung aber noch keine Details zu den seit Mittwoch geltenden Regelungen gegeben habe.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden