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GIEBELSTADT: Luftfahrtrechliche Genehmigung für Flugplatz in Giebelstadt erteilt

GIEBELSTADT

Luftfahrtrechliche Genehmigung für Flugplatz in Giebelstadt erteilt

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    Mehr als 40 Seiten umfasst die Genehmigung. Im Wesentlichen besagt sie folgendes: Auf dem Giebelstadter Flugplatz darf gewerblicher Flugverkehr bis 14 Tonnen stattfinden. Das heißt, ein Flugunternehmen kann nun von Giebelstadt aus Privatpersonen an ihr Reiseziel fliegen. Firmenflieger im nichtgewerblichen Verkehr dürfen bis zu 25 Tonnen schwer sein. Das heißt auch: Billigflieger wie Ryanair werden Giebelstadt nicht anfliegen können. Ihre Flugzeuge wären einfach zu schwer.

    Die Betriebszeiten des Start- und Landeplatzes liegen zwischen 6 und 22 Uhr. Nur in Ausnahmefällen darf abgehoben beziehungsweise gelandet werden. Das ist zum Beispiel in absoluten Notfällen der Fall.

    Bis zu 15 000 Starts und Landungen sind jährlich erlaubt, also insgesamt 7500 Flüge. Alles, was darüber hinaus geht, muss an das Luftamt Nordbayern gemeldet werden. Dann muss der Landkreis Würzburg als Betreiber der Anlage ein neues Lärmgutachten einholen.

    Für den Geschäftsführer der Flugplatz GmbH, Armin Stumpf, ist die Genehmigung eine „wichtige Formalität mit immensen Auswirkungen auf den Standort Würzburg“. Vorher habe man den Militärflugplatz mit benutzen dürfen. Die Nutzung des Verkehrslandeplatz sei jetzt für jedermann möglich.

    Seit 2001 hat es von Giebelstadt aus regelmäßig Geschäftsflüge gegeben. 350 bis 400 pro Jahr. Für die Flugplatz GmbH bedeutet die Genehmigung aber auch: Sie hat die Pflicht, den Platz zu betreiben und zu überwachen. Deren Gesellschafter sind die Landkreise Würzburg und Kitzingen, die Stadt Würzburg, der Markt Giebelstadt, der örtliche Flugsportclub und ein privater Gesellschafter.

    Die Auflagen des Luftamtes sollen nun auch in einem Pachtvertrag zwischen der Flugplatz Giebelstadt GmbH und der Verkehrslandeplatz Giebelstadt Holding GmbH berücksichtigt werden. Zur Holding gehören die Firma Knauf aus Iphofen und der Markt Giebelstadt. Der Vertrag ist zunächst auf fünf Jahre ausgelegt, bietet aber eine Verlängerungsoption.

    Die Regelungen zum Lärmschutz werden im Pachtvertrag noch enger gefasst: 3800 Flugbewegungen, also 1900 Flüge sind im Geschäftsverkehr möglich. Sobald 80 Prozent davon erreicht sind beziehungsweise absehbar ist, dass das passiert, muss der Landkreis als Pächter den Lärmausstoß reduzieren: „Damit ist den Interessen der Anwohner und Anlieger mehr als Genüge getan“, nimmt Armin Stumpf an.

    Unverändert bleibt der bestehende Bauschutzbereich. Darin darf nur bedingt und unter Auflagen gebaut werden. Das umfasst Höhe und Abstand von Gebäuden, aber auch Fragen der Verkehrssicherheit. Der Bauschutzbereich bezieht sich auf die gesamte Giebelstadter Gemarkung, aber auch Teile des Gemeindegebietes von Gaukönigshofen und den Ochsenfurter Osten (Darstadt).

    Stumpf will nun mit den betroffenen Gemeinden einheitliche Regelungen über die Grenzen geplanter Projekte wie Bau- oder Gewerbegebiete treffen. So sollen die Bürgermeister bei der Planung sofort wissen, was geht und was nicht.

    Die luftfahrtrechtliche Genehmigung wird nun in den einzelnen Gemeinden ausgelegt. Einen Monat hat man Gelegenheit, dagegen zu klagen.

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