Zweiter Durchgang im Prozess um einen lebensgefährlichen Machetenangriff in der Würzburger Innenstadt: Die 8. Strafkammer des Landgerichts Würzburg muss erneut über die blutige Tat verhandeln, weil der Bundesgerichtshof (BGH) nach erfolgreichen Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung das Ersturteil der 1. Strafkammer vom September 2019 aufgehoben hat.
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