Seit Einführung des Bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim (Lkr. Würzburg) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 16 Millionen Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen. Mit den Mitteln des Bayerischen Weinfonds von jährlich etwa einer Millionen Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungs-einrichtung Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.
Daneben werden auch Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2018 können bis zum 31. Oktober 2017 bei der LWG gestellt werden.
Das Antragsformular zum Herunterladen: www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668/index.php