Er ist kein Accessoire, sondern wird zur Notwendigkeit: der Mund-Nasen-Schutz. Ab Montag, 27. April, gilt in ganz Bayern im vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die Maskenpflicht. Vorgeschrieben ist das Tragen einer Maske dann beispielsweise beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber wie genau setze ich die Maske richtig auf? Wie lange kann ich sie tragen und ist sie beim Autofahren überhaupt erlaubt? Antworten auf die häufig gestellten Fragen.

Die eigene Maske: Eine Anleitung dazu finden sie hier.