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Würzburg: Maskenpflicht trotz Lockerungen: Macht der Würzburger Einzelhandel von seinem Hausrecht Gebrauch?

Würzburg

Maskenpflicht trotz Lockerungen: Macht der Würzburger Einzelhandel von seinem Hausrecht Gebrauch?

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    Anfang April fiel die Maskenpflicht im Einzelhandel. Viele Würzburger Händlerinnen und Händler sahen das mit Sorge. Machen sie jetzt von ihrem Hausrecht Gebrauch?
    Anfang April fiel die Maskenpflicht im Einzelhandel. Viele Würzburger Händlerinnen und Händler sahen das mit Sorge. Machen sie jetzt von ihrem Hausrecht Gebrauch? Foto: Johannes Kiefer

    Anfang April fiel bundesweit die Maskenpflicht im Einzelhandel. Angesichts der hohen Infektionszahlen zeigten sich in Würzburg jedoch viele Händlerinnen und Händler besorgt über die Lockerungen. Zwar dürfen sie ihre Kundinnen und Kunden per Hausrecht weiterhin zum Tragen einer Maske verpflichten, viele befürchten jedoch, ihre Kundschaft damit zu verschrecken. Laut einer Umfrage des Handelsverbands Bayern hielt mehr als die Hälfte der bayerischen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler die Entscheidung der Bundesregierung für falsch. Nur jeder neunte jedoch wollte per Hausrecht an der Maskenpflicht festhalten. Auch im Würzburger Einzelhandel wird der Wegfall der Maskenpflicht wenige Wochen nach der Lockerung der Maßnahmen nach wie vor unterschiedlich gehandhabt.

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