Ab dem 14. Januar 2025 können die Kundinnen und Kunden über eine eigene App ihrem Jobcenter Unterlagen schicken, den Bearbeitungsstand ihres Bürgergeldantrags abrufen und Veränderungen direkt mitteilen. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Würzburg entnommen.
Kundinnen und Kunden aus dem Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung können seit drei Jahren die Kunden-App "Mobil-App" nutzen. Jetzt gibt es auch für den Rechtskreis der Grundsicherung eine Kunden-App. Ab dem 14. Januar steht die "Jobcenter-App" allen Kundinnen und Kunden der 300 Jobcenter zur Verfügung und ist in den gängigen App-Stores zum Download verfügbar.
Sobald sich eine Kundin oder ein Kunde bei jobcenter.digital registriert und vom Jobcenter einen Freischaltcode erhalten hat, kann er oder sie mit den Benutzerdaten von jobcenter.digital in der App die Funktion "Mein Bereich" nutzen. Hier öffnet sich die individuelle Ansicht, in der beispielsweise die Historie der gestellten Anträge und der Bearbeitungsstand des aktuellen Bürgergeldantrags angezeigt werden.
Regionale Besonderheiten
Über die App ist es außerdem möglich, Unterlagen direkt in die digitale Kundenakte zu senden, eine Veränderung mitzuteilen, dem Jobcenter eine Nachricht zu senden, einen Job zu suchen, Termine einzusehen oder zu vereinbaren. Auch der Antrag auf Bürgergeld (Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag) lässt sich über die Jobcenter-App aufrufen. Über die Postfachfunktion lassen sich zudem Nachrichten mit dem Jobcenter austauschen.
In der Eingabemaske der Jobcenter-App können Kundinnen oder Kunden ihre Wunsch-Postleitzahl eingeben. Daraufhin öffnet sich ein Bereich, der sich individuell von Jobcenter zu Jobcenter je nach Landkreis unterscheidet. Nicht alle Jobcenter haben eine regionale Internetseite. Über die App kann sich jedes Jobcenter individuell präsentieren.