Seit dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe, die Essen und Trinken "to go" anbieten, eine Mehrwegalternative zu Kunststoffverpackungen anbieten. Kundinnen und Kunden können sich aber ihre Speisen und Getränke auch in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse füllen lassen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen - und einiges zu beachten.
Würzburg/München