Für Menschen mit einem Handicap ist die Landtags- und Bezirkstagswahl in der Regel möglich. Komplett barrierefrei ist sie - zumindest in Würzburg - nicht. Hatte die Stadt bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2017 seinerzeit 60 barrierefreie Wahllokale, so sind es diesmal immerhin 72 von insgesamt 111, hieß es seitens der Stadtverwaltung in der jüngsten Sitzung des Stadtrates.
Dort verwies Michael Gerr, Grünen-Stadtrat und selbst auf den Rollstuhl angewiesen, allerdings darauf, dass das barrierefrei zugängliche Felix-Fechenbach-Haus (Grombühl) diesmal wegen einer Veranstaltung nicht als Wahllokal zur Verfügung stehe - und, dass es in Grombühl nun kein einziges barrierefreies Wahllokal gebe. Seine Kritik: "Der Wahltermin war ein halbes Jahr vorher bekannt."
Seitens der Stadt stellt Pressesprecher Christian Weiß fest: Grundsätzlich könnten Menschen mit einem Handicap einen Wahlschein beantragen und dann jedes Wahllokal in ihrem Stimmkreis nutzen. Die Betroffenen "wissen das", so Weiß.
Vor anderen Problemen als Rollstuhlfahrer stehen stark sehbehinderte und blinde Menschen. Natürlich können alle Wahlberechtigten grundsätzlich per Brief wählen. Der stark sehbehinderte Karl-Heinz Marx, Behindertenbeauftragter der Stadt, hat das getan. "Das mache ich in Ruhe daheim. Da habe ich Zeit", sagt er.
Mit einer Begleitperson ins Wahllokal
Alternativ könnte ein behinderter Mensch auch noch am Wahlsonntag wählen, vorausgesetzt natürlich, der Weg ins Wahllokal ist nicht zu beschwerlich. Eine Begleitperson darf er zur Assistenz mitbringen, oder er bittet einen Wahlhelfer vor Ort um Assistenz, um seine Kreuzchen auf den Wahlzetteln zu machen. Selbstverständlich ist die zweite Person zu Stillschweigen darüber verpflichtet, wie der Betroffene gewählt hat.
Den Einsatz von Wahlgeräten wie den eines Wahlcomputers erklärte das Bundesverfassungsgericht im März 2009 für verfassungswidrig. Aus anderen Ländern wie den USA wird diesbezüglich immer wieder über die Anfälligkeit bei Hacker-Angriffen berichtet.
Keine Wahlschablonen möglich
Theoretisch könnten Menschen mit Sehbehinderung auch per Wahlschablone ohne Hilfe einer anderen Person geheim wählen. Solche Schablonen aus doppeltem Karton mit ausgestanzten Löchern werden diesmal aber nicht zur Verfügung gestellt: Die Wahlzettel seien zu groß, als dass das Einlegen des Wahlzettels in die Hülle noch gut zu bewältigen wäre, so der Behindertenbeauftragte der Stadt und: "Für jeden Landkreis gibt es andere Stimmzettel."
"Ich bin extrem kurzsichtig", sagt Marx, aber "ich habe es alleine geschafft". Er selbst benutze ein Bildschirm-Lesegerät, "eine Art Kamera, die Sie über ein Objekt führen". Angeschlossen an einen großen Bildschirm und dort vergrößert, ist ihm das Lesen auf diese Art noch möglich.
Bei Menschen mit geistiger Beeinträchtigung hänge die Wahl davon ab, welcher Betreuungsbeschluss vorliegt, heißt es aus dem St.-Josefs-Stift in Eisingen. Wem ein Richter "einen Betreuer für alle Bereiche" zugewiesen hat, der habe kein Wahlrecht, verdeutlicht Marx dazu.