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Hettstadt: Moderate Anhebung der Kindergartengebühren

Hettstadt

Moderate Anhebung der Kindergartengebühren

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    Konsequent parallel gehen Gemeinde und kirchlicher Träger seit Jahren bei der Festsetzung der Gebührensatzung für die örtlichen Kindertageseinrichtungen in Hettstadt vor. In der Beratung zur Änderung der Gebührenentgelte ab dem neuen Kindergartenjahr im September sah der Gemeinderat diesbezüglich keinerlei Veranlassung, dies zu ändern. Die Beschlussfassung zu einer moderaten Anhebung der Betreuungsentgelte erfolgte ebenso einhellig.

    In ihren Ausführungen zum Tagesordnungspunkt hob Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (Parteilos) die seit Jahren übliche einheitliche Festlegung der Kindergartengebühren sowohl für die gemeindlichen, als auch kirchlichen Einrichtungen zur Kinderbetreuung hervor. Auf dieser Basis erfolgte im Vorfeld der Beratung zur Anhebung der Kindergartengebühren auch die gegenseitige Absprache. Hierbei habe Übereinstimmung bezüglich einer moderaten Erhöhung bestanden, erklärte Rothenbucher gegenüber dem Gremium.

    Gemeinderat stimmte zu

    In der Vorberatung mit den Vertretern des kirchlichen Trägers habe man sich im gegenseitigen Einvernehmen auf eine Anhebung der Kindergartengebühren um fünf Euro in allen Sparten verständigt. Dem entsprechenden Beschlussvorschlag folgte der Gemeinderat einhellig.

    Eine weitere Beschlussfassung galt dem Angebot des pädagogischen Kochens. Bei Teilnahme eines Kindes sind unabhängig vom Alter als Essensgebühr für jedes Mittagessen 3,50 Euro zu zahlen. Die Anmeldung zum pädagogischen Kochen ist für das ganze Kindergartenjahr bindend. Die Abrechnung der Essensgebühr erfolgt quartalsweise.

    Die Satzung für die gemeindlichen Einrichtungen tritt am 1. September 2023 in Kraft. Für den kirchlichen Träger des St.-Sixtus-Kindergartens erfolgt die erforderliche Beschlussfassung durch die Kirchenverwaltung.

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