Es ist ein besonderer Zivilrechtsstreit, der am Amtsgericht Wertheim verhandelt wird. Es geht um Mops Paul, der am 28. April 2012, einem Tag mit Temperaturen bis zu 30 Grad Celsius, im Wertheim Village in Bettingen in einen Schockzustand fiel und wenige Stunden später starb. Sein Frauchen aus Recklinghausen verklagt die Firma Value Retail Management Germany GmbH (VR) auf Schadenersatz. Pauls Kaufpreis und Tierarztkosten betragen 1900 Euro, so der Anwalt der Frau.
Die Hundebesitzerin hatte an dem Apriltag mit ihrer Mutter, einer Freundin und dem sechsjährigen Paul das Wertheim Village betreten. Das Sicherheitspersonal wies sie darauf hin, dass der Zugang für Hunde nicht erlaubt ist. Es gebe Hundeboxen. In solch einer Box mit Körbchen und Wasser landete auch Paul. In einem Hinterhof. Und Frauchen musste ein Formular unterschreiben: Haftungsausschluss – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Als die Mutter der Klägerin nach 80 Minuten Paul abholen wollte, habe ihm die Zunge blau gefärbt herausgehangen mit Schaum vor dem Maul. Das Tier habe nur noch schwach geatmet. Zwei per Lautsprecherdurchsage herbeigerufene Medizinstudenten hätten vergeblich versucht, Paul zu helfen. Notdienst hatte an dem Wochenende ein Tierarzt in Reichenberg. Es verging „etwa eine Stunde“, bis er in Bettingen war. Er legte einen Venenkatheter, spritzte Medikamente und nahm Paul mit in die Praxis. Schließlich verzichtete er auf weitere wiederbelebende Maßnahmen.
Die Klägerin wirft dem Betreiber des Wertheim Village vor, es seien eine kameraüberwachte Aufsicht des Hundes, genügend Wasser und ein Tierarzt in ständiger Rufbereitschaft versprochen gewesen. Das Personal habe hilflos reagiert.
Zugunsten von VR sagten aus: ein Mann vom Sicherheitsdienst, einer vom technischen Bereich sowie ein Manager. Es habe sich um den ersten Vorfall dieser Art gehandelt. Trotzdem habe man nicht hilflos reagiert. Stress sei erst aufgetreten durch das Geschrei auf Klägerseite.
Die genannten Versprechungen relativierten die Zeugen oder wiesen sie zurück. Die Kameras hätten nur der Überwachung des Hofes gegen Diebstahl gedient und bei den Boxen handle es sich nicht „um ein Hundehotel mit Rundumbetreuung“.
Der Tierarzt konnte nicht sagen, ob der Mops an Hitzschlag oder etwas anderem gestorben war. Denkbar sei auch „Stress durch Alleinsein in unbekannter Umgebung“. Zur Klärung hätte Paul aufgeschnitten werden müssen. Sicher sei aber, dass Möpse für Atemwegsprobleme anfällig sein.
Das Gericht prüft nun Schriftsätze und Zeugenaussagen. Das Urteil ergeht noch in diesem Monat.