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WÜRZBURG: Mord an Nadine gesühnt

WÜRZBURG

Mord an Nadine gesühnt

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    Mord an Nadine gesühnt
    Mord an Nadine gesühnt

    Wegen Mordes hat das Landgericht Würzburg Marc H. zu lebenslanger Haft verurteilt. Für die Erste Strafkammer steht fest, dass der Mann seine Freundin am 8. Oktober 2013 „aus Missgunst und verletzter Eitelkeit“ mit acht Messerstichen und mehreren Schlägen mit zwei Pfannen getötet hat. Die 30-Jährige hatte nach dem Tod des gemeinsamen Kindes Gefallen an einem anderen Mann gefunden. Für 13 Uhr war die Urteilsverkündung geplant, wegen der Autopanne eines Richters fand sie mit dreiviertelstündiger Verspätung statt. In der quälend langen Wartezeit betete der Angeklagte den Rosenkranz, die Eltern der getöteten Nadine saßen wie versteinert auf ihren Plätzen. Um 13.50 Uhr erklärte der Vorsitzende der Ersten Strafkammer des Landgerichts Würzburg Marc H. „schuldig des Mordes“. Der 40-Jährige habe ein „faires Verfahren“ gehabt, betonte Pöpperl in Richtung von Verteidiger Norman Jacob senior. In seinem Plädoyer hatte der Anwalt von „hohem Ermittlungsdruck“ der Kripo „durch einen ehemaligen Kollegen“ gesprochen – und damit Nadines Stiefvater gemeint. Deshalb habe man sich nur auf H. konzentriert, der in Nadines Familie nicht beliebt war. „Es wurde enormer Aufwand betrieben, um der These nachzugehen, dass sich zur Tatzeit ein Dritter in der Wohnung befand“, sagte Pöpperl. H. hatte nach der Tat mehrere Versionen eines „Überfalls“ erzählt, bei dem Nadine zu Tode gekommen sei. Aber es war keine fremde DNA am Tatort gefunden worden. Und Zeugen hatten während der Tat nur H.s Stimme und Nadines Schreie „Nein, Marc, nein“ gehört. Dann ging der Vorsitzende auf die Geschichte des Paares ein. 16 Jahre war Nadine, als sie den neun Jahre älteren Mann kennenlernte. Von Anfang an habe sie unter der Eifersucht, der Selbstverliebtheit und den Kontrollen H.s gelitten, dem das Gericht „deutliche narzisstische Züge“ bescheinigte. Für den Mann, der als Thekenkraft und Unterwäsche-Modell gearbeitet hat, sei „der eigene Körper von überragender Bedeutung gewesen“, Nadine habe er „als sein Eigentum“ betrachtet und sie sei ihm „hörig gewesen“. Anfang 2011 bekam das Paar einen Sohn, obwohl H. keine Kinder wollte. Als der Kleine krank wurde, pflegte Nadine, von Beruf Kinderkrankenschwester, ihn liebevoll und, so Pöpperl, „fühlte sich allein gelassen“ von ihrem Freund, der weiter seinem Körperkult huldigte. In dieser schweren Zeit tauchte eine Jugendliebe Nadines aus Österreich auf. Bei diesem Mann fand sie „die Unterstützung, die sie von Marc H. erwartete“, heißt es im Urteil. Als der Kleine Ende August 2013 starb, war Nadine verliebt, teilte H. das mit und zog daheim aus. „Anfang September 2013“, so das Urteil, sei für H. klar gewesen, dass er Nadine „verloren hat“. Er habe sich „gekränkt gefühlt“ und sie „keinem anderen gegönnt“. Am 8. Oktober 2013 wollte Nadine Blumen aus der ehemals gemeinsamen Wohnung holen. Laut Urteil wartete Marc H. hinter der Tür auf sie. „Er wollte sie mit einem Messerstich töten, weil er nicht zulassen wollte“, dass sie sich dem anderen Mann zuwendet. „Anders als geplant“ habe die Frau sich gewehrt, weshalb H. acht Mal zugestochen und ihr mit zwei Bratpfannen auf den Kopf geschlagen habe. Nadine verblutete in der Küche. Nach der Tat habe Marc H., dem das Gericht „niedere Beweggründe und Heimtücke“ attestierte, „seine trainierten Bauchmuskeln“ angespannt und sich Stiche zugefügt, um seine Geschichte von dem „Überfall“ zu untermauern. Der 40-Jährige habe „schwere Schuld auf sich geladen“, sagte Pöpperl. Dennoch stellte das Gericht keine „besondere Schwere der Schuld“ fest, die eine automatische Entlassung nach 15 Jahren Haft unmöglich macht. In Deutschland, so das Gericht, blieben Mörder, die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden, in der Regel 20 Jahre in Haft. Marc H. nahm das Urteil ohne sichtbare Regung zur Kenntnis. Nadines Mutter weinte an der Schulter ihrer Anwältin Rita Schulz-Hillenbrand Tränen der Erleichterung, Vater und Bruder der Getöteten wirkten zum ersten Mal seit Prozessbeginn ein wenig entspannt.   Weil die Verteidiger Revision gegen das Urteil beantragt haben, hat die Redaktion den Namen des Verurteilten abgekürzt.

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