Ein erster enttäuschter VW-Käufer aus Unterfranken hat im Abgasskandal recht bekommen: Das Landgericht Würzburg verurteilte den Händler aus Ochsenfurt, einen VW Tiguan von Oliver Fischer aus Würzburg zurückzunehmen.
Der Kunde, selbst Anwalt, klagt nicht gegen den Autobauer, sein Vertragspartner ist ja der Händler, wie er auf Anfrage erklärt. Aber das Gericht betont ausdrücklich die Verantwortung des Volkswagen-Konzerns in dem Fall: Der Händler hatte „weder Kenntnis von dem Mangel“ noch habe er „einen solchen für möglich gehalten“, heißt es in dem Urteil, das der Redaktion vorliegt.
Doch der Händler muss das 2015 gekaufte Auto nach Abzug einer Nutzungsentschädigung nun zurücknehmen. Das Gericht betont, dass er „im konkreten Fall keine wirtschaftlichen nachteiligen Folgen befürchten muss“. Schließlich „stellt die Volkswagen AG unstreitig die Beklagte von sämtlichen Schäden frei, wenn die Beklagte das Fahrzeug zurücknehmen muss“.
Beide Seiten werden wohl in die nächste Instanz gehen
Kunde Fischer geht davon aus, dass der Händler in die nächste Instanz geht. „Unabhängig davon werde ich auch in Berufung gehen, weil ich die Berechnung der Nutzungsentschädigung für völlig verfehlt halte“, sagt er. Sein Ziel ist eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Die sei „von grundsätzlicher Bedeutung für mutmaßlich Tausende von VW-Kunden, die im Rahmen einer drohenden Klagewelle gegen den VW-Konzern vorgehen werden“.
Nachdem zunächst viele Gerichte klagende VW-Käufer abgeschmettert hatten, schwenken jetzt immer mehr um: Seit Ende vergangenen Jahres verurteilen die Richter VW-Händler in Serie zur Rücknahme manipulierter Autos: im Februar das Landgericht Braunschweig, im Januar Hildesheim, Regensburg, Potsdam, im Dezember Aachen, im November Regensburg, Hamburg, München.
Ein Urteil vor einem Oberlandesgericht wäre ein ermutigendes Signal für unsichere Kunden. Doch dazu ließ man es bisher nicht kommen. Zuvor einigte man sich stets mit einem stillen Vergleich.
Das Verständnis für die Kunden wächst
In Deutschland galt lange bei Richtern: Der im Alltagsbetrieb höhere Schadstoffausstoß sei kein Sachmangel, es gebe keine arglistige Täuschung, VW-Verantwortliche könnten nicht ausgemacht werden, der vorliegende Mangel sei nicht erheblich. Doch inzwischen wächst bei Gerichten das Verständnis für die Kunden. Laut VW sind derzeit 2000 Mängel-Klagen anhängig. In 40 Prozent der Fälle ist VW direkt, in 60 Prozent ein Vertragshändler verklagt. 211 erstinstanzliche Entscheidungen liegen vor. In 162 Fällen hätten Richter die Klage abgewiesen oder Kläger einen Rückzieher gemacht. 49 Klagen seien erfolgreich gewesen.
Bisher hat VW in Deutschland 1,6 Millionen der 2,4 Millionen manipulierten Dieselautos umgerüstet. In den USA zahlt Europas größer Automobilkonzern allen betroffenen VW-Kunden eine Entschädigung. Besitzern eines mit Manipulationssoftware ausgestatteten Dieselfahrzeuges überweist der Autobauer mehr als 5000 Dollar (4635 Euro). Für Kunden in Europa sieht VW keine solche Entschädigung vor
Etliche Kanzleien sind im Einsatz gegen VW
Der Abgasskandal nagt am Image des Autobauers und beschert Anwälten Aufträge: Ein VW-Käufer aus Gemünden klagt gegen das Kraftfahrt-Bundesamt, das die Rückrufaktion und Nachrüstung der betroffenen 2,4 Millionen Fahrzeuge in Deutschland regelt. Er fürchtet Langzeitschäden an seinem Auto.
Andere Kanzleien wenden sich an Wertpapierbesitzer, die ängstlich die Kursentwicklung der VW-Aktie verfolgen: Die VW-Spitze habe schon länger von dem drohenden Skandal gewusst, aber das nicht pflichtgemäß als kursrelevante Nachricht den Aktionären mitgeteilt. Im Musterverfahren will der Tübinger Anwalt Andreas Tilp für 278 Aktienbesitzer 3,3 Milliarden Euro von VW.