Am kommenden Sonntag ist der „Tag des Denkmals“. Das wäre wohl eine einmalige Gelegenheit gewesen, in Veitshöchheim ein neu gekürtes Denkmal vorzustellen. Daraus wird aber nichts: Der große Betonbau des alten Geisbergbades, der Ende Juli plötzlich in der bayerischen Denkmalschutzliste auftauchte, ist längst Geschichte. Der Komplex steht nicht mehr. Im Jahr 2005 wurde er zugunsten der Generalsanierung des Geisbergbades abgerissen.
Das Erstaunen war groß. In der Gemeindeverwaltung konnte sich niemand so recht einen Reim darauf machen, warum das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege dieses nicht mehr existierende Gebäude in die Liste aufgenommen hatte.
Ein Anruf in München beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege brachte Licht ins Dunkel und zeigte, dass die Geschichte auch den Verantwortlichen dort ein wenig peinlich ist. Auf Nachfrage dieser Zeitung reagierte Pressesprecherin Beate Zarges etwas verlegen. Sie sprach von einem bedauerlichen Fehler. Die neue Denkmalliste werde „schnellstens korrigiert“, versprach Zarges.
Wie aber kann es passieren, dass ein Gebäude zum Denkmal erhoben wird, obwohl es nicht mehr steht? Die Münchner Behörde erfasse zuerst alle vorgeschlagenen Objekte, so die Sprecherin. Falle eines dieser Gebäude während der Prüfung der Abrissbirne zum Opfer, „werden wir als Fachbehörde nicht gleich informiert,“ lautet Zarges' Rechtfertigung. Da könne so was mal passieren.
„Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen (...), deren Erhaltung (...) im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Komprimierte Kernaussage von Art. 1 Denkmalschutzgesetz
Auf die Frage, warum das Landesamt überhaupt ein neuzeitliches Bauwerk in Denkmal-Nähe rückt, verweist Beate Zarges auf das bayerische Denkmalgesetz, Artikel 1. Und hier steht: „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Aber wie verläuft das Prozedere, bis ein Projekt überhaupt in die Denkmalliste aufgenommen wird? Auf die Frage, wer Objekte für diese Liste vorschlagen kann, antwortet Zarges: „Jeder kann über die Untere Denkmalschutzbehörde oder direkt über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Objekte zur Prüfung der Denkmaleigenschaft vorschlagen. Grundlage hierfür ist das Bayerische Denkmalschutzgesetz mit seinem Artikel 1.“
Wer sich darüber informieren möchte, wo die über 160 000 Denkmäler in Bayern zu finden sind, erhalte nähere Auskunft auch im Internet über den BayernViewer-Denkmal auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege.
Zur Frage, wer die Vorschläge im Anschluss prüft, sagt die Pressesprecherin: „Geprüft werden die Vorschläge von den Mitarbeitern des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, die sich tagtäglich mit der Denkmal-Erfassung und -Forschung fundiert auseinandersetzen.“
Zum Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Aufnahme in die Liste beziehungsweise zur Ablehnung des Vorschlags, erklärt Zarges, dass die Verfahrenszeiträume unterschiedlich seien. Das könne wenige Wochen bis mehrere Monate dauern. Entscheidend für die Beurteilung sei das Objekt selbst und die den Fachleuten vom Landesamt zur Verfügung stehenden Informationen wie etwa bauhistorische Untersuchungen oder Archivalien.
„Es geht hier nicht um eine individuelle Entscheidung im Sinne von ,schön‘ oder ,nicht schön‘.“
Beate Zarges, Pressesprecherin Landesamt für Denkmalpflege
Bezüglich der Kriterien, die angesetzt werden, stellt Zarges klar: „Es geht hier nicht um eine individuelle Entscheidung im Sinne von ,schön‘ oder ,nicht schön‘. Der moderne Denkmalschutz zeichnet sich dadurch aus, dass er auch ein Spiegel der demokratischen Gesellschaft ist. Das heißt, er stellt bedeutende Zeugnisse für das Leben oder Arbeiten aller gesellschaftlichen Schichten unter Schutz.“
So langsam der Informationsfluss nach München in der Vergangenheit hinsichtlich des guten, alten Geisbergbades in Veitshöchheim auch gewesen sein mag, so flott hat das Landesamt für Denkmalpflege im Münchner Hofgraben reagiert. Das nicht mehr bestehende Veitshöchheimer Gebäude wurde prompt von der bayerischen Denkmalschutzliste gestrichen.