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Würzburg/Schweinfurt: Nach BGH-Urteil: Auch Vereine zahlen am Bankschalter

Würzburg/Schweinfurt

Nach BGH-Urteil: Auch Vereine zahlen am Bankschalter

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    Geldabheben am Bankautomaten oder doch lieber am Schalter? Diese Entscheidung könnte sich auf den Geldbeutel auswirken.
    Geldabheben am Bankautomaten oder doch lieber am Schalter? Diese Entscheidung könnte sich auf den Geldbeutel auswirken. Foto: Angelika Warmuth, dpa

    Für private Kunden war es eine schlechte Nachricht. Mitte Juni entschied der Bundesgerichtshof, dass Banken für das Ein- und Auszahlen am Schalter extra Gebühren kassieren dürfen. Wer also sein Erspartes zur Bank bringt oder Geld abhebt, darf sich über Bearbeitungskosten am Schalter nicht beschweren. Einzige Bedingung: Die Gebühr darf nur so hoch sein, wie die durch den Service tatsächlich entstandenen Kosten. Unklar war jedoch, ob für Vereine die gleichen Regeln gelten wie für Privatpersonen. Darf die Bank vom Sportverein, der für sein Sommerfest Wechselgeld braucht, also auch Gebühren verlangen? Die Antwort ist grundsätzlich ja, aber die Bank muss es nicht. Die Kosten für Vereine legt jedes Geldinstitut eigenständig fest.

    "Das Zahlungsdiensterecht bezieht sich nicht nur auf Verbraucher oder natürliche Personen", sagt Sibylle Miller-Trach, juristische Sachbearbeiterin der Verbraucherzentrale Bayern. Das Urteil betreffe genauso Firmen und Vereine, die ein Girokonto haben. Den Banken sei es grundsätzlich erlaubt, ein Entgelt zu verlangen.

    Nachteil für Vereine: Kein Recht auf Kostenprüfung

    Laut gesetzlicher Vorschrift kann der einzelne Verbraucher prüfen lassen, ob das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die der Bank entstehen. Darüber müssten im Einzelnen Gerichte entscheiden. Verlangt die Bank zu viel, könnten Kunden ihr Geld zurückfordern. Diese Regelung hat allerdings einen Haken: Sie tritt nur beim Privatkunden in Kraft. "Diese Vorschrift gilt nur für Verbraucher, nicht zum Beispiel für Firmen und Vereine", erklärt Miller-Trach.

    "Ein Verein, der ein Girokonto eröffnen will, erhält oft gute Angebote von örtlichen Banken oder Sparkassen."

    Sibylle Miller-Trach, juristische Sachbearbeiterin der Verbraucherzentrale Bayern

    Allerdings, betont die Juristin, bieten Banken meist unterschiedliche Vertragsmodelle für Privatkunden, Geschäftskunden oder Vereine an. Es könne also sein, dass die Preisstruktur dann unterschiedlich geregelt ist. "Ein Verein, der ein Girokonto eröffnen will, erhält oft gute Angebote von örtlichen Banken oder Sparkassen", sagt Miller-Trach.

    Das bestätigt auch der Genossenschaftsverband Bayern auf Nachfrage. Demnach könne jede örtliche Bank eigenständige Preisstrukturen für Vereine einrichten. Es entscheide also jedes Geldinstitut selbstständig, ob Vereine weniger, gleichviel oder mehr zahlen müssen als Privatkunden. "In Unterfranken gibt es allein 23 selbstständige Volksbanken- und Raiffeisenbanken", sagt ein Sprecher des Genossenschaftsverbandes. Darunter gebe es Banken, die keine Schaltergebühren für Vereine erheben und Banken, die gewisse Beträge verlangen. Ein Verein muss sich also in seiner jeweiligen Filiale informieren.

    Was muss der Verein im Gegensatz zur Privatperson zahlen?

    Zum Vergleich: Privatpersonen zahlen beispielsweise bei der Sparkasse Mainfranken in den meisten Girokonto-Modellen nichts für Bargeldein- und -auszahlungen am Schalter oder an der Kasse. Nur beim einfachen Basiskonto kostet jede Ein- oder Auszahlung 30 Cent. Für Vereinskonten hat die Sparkasse gesonderte Regelungen. Die Kontoführung ist demnach für Vereine gebührenfrei. Bei Bargeschäften – also Ein- und Auszahlungen am Schalter – zahlen Vereine jedoch einen Euro je Vorgang. Am Automaten kostet der Vorgang 50 Cent, was für den Privatkunden eigentlich kostenfrei ist. Wechselgeschäfte seien für Vereine aber preisfrei, so ein Sprecher der Sparkasse.

    Was muss ein Verein zahlen im Unterschied zum Privatkunden? Über diese Frage kann jede Bank selbstständig entscheiden.
    Was muss ein Verein zahlen im Unterschied zum Privatkunden? Über diese Frage kann jede Bank selbstständig entscheiden. Foto: Mascha Brichta, dpa

    Eine etwas andere Philosophie verfolgt beispielsweise die VR-Bank Würzburg. Sie verlangt pro Transaktion am Schalter einen Euro vom einzelnen Verbraucher. Dagegen erhebt sie von Vereinen, die sich im gebührenpflichtigen Vereinskontomodell befinden, keine Kosten für Ein- und Auszahlungen am Schalter. Auch die Auszahlung von Münzrollen ist hier kostenlos. Allerdings, betont eine Sprecherin, hätten andere Institute wieder völlig andere Regelungen.

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