Wann immer Musik von Komponistinnen und Komponisten öffentlich aufgeführt wird, die noch leben oder vor weniger als 70 Jahren gestorben sind, werden Lizenzgebühren an die GEMA fällig, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Bis Ende 2023 war die Bezahlung dieser Gebühren zwischen GEMA und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) in einem Pauschalvertrag geregelt, der für die katholischen Kirchengemeinden vieles vereinfachte.
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