Vertretern von Polizei, Stadt, Landkreis Würzburg und Diakonie haben am Montag beschlossen, dass die Jugendarbeit mit Streetworkern im Alten Hafen intensiviert wird. Die Stadt prüft aber auch, ob der Zugang beschränkt und Alkoholkonsum zu bestimmten Zeiten verboten wird.
Vorausgegangen ist dem Runden Tisch im Rathauseine Polizeiaktion am 22. März, bei der 137 Jugendliche von der Polizei bis zu drei Stunden festgehalten und kontrolliert worden sind. Bekannt wurde die Aktion, weil sich betroffene Jugendliche an diese Redaktion wandten. Der Einsatz sollte laut Polizei Jugendschutz durchsetzen und Straftaten vorbeugen.
Laut Auskunft der Stadt feiern die meisten Besucher der "Partymeile" an der Hafentreppe friedlich. Probleme bereiten stark alkoholisierte Minderjährige, Vermüllung, Lärmbelästigung und Sachbeschädigung. Auch Straftaten wurden dort in den vergangenen Monaten begangen.
Am Runden Tisch von Polizei und Stadt wurde laut Pressemitteilung des Rathauses auch über einen "Objektschutz des Kraftwerks" gesprochen. Damit ist der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes gemeint. Laut Polizei gab es in den vergangenen Monaten "massive Sachbeschädigungen" am Heizkraftwerk.
Nachfragen zum Main-Pinkeln
Fragen zur Durchführung der Razzia haben die Grünen. "Wie ist die Haltung der Stadt Würzburg insgesamt zu dieser Polizeiaktion?", will die Fraktion von Oberbürgermeister Christian Schuchardt wissen. In einer Anfrage fragen die Stadträte Silke Trost und Matthias Pilz, ob die Stadt im Vorfeld von dem Vorhaben informiert war und nach Details: "Wurden jungen Menschen der Zugang zur Toilette verwehrt und sie aufgefordert, ihre Notdurft im Main zu verrichten und wie wurde mit Frauen und Mädchen in diesem Punkt umgegangen?"
Rechtliche Grundlagen der Polizei
Da der kommunale Ordnungsdienst seit Mitte 2017 regelmäßig vor Ort war, interessiert die Grünen außerdem, ob der Ordnungsdienst "im intensiven Austausch mit der Polizei und den Sozialarbeiter*innen der Stadt und der Diakonie stand" und wie der Ordnungsdienst dort präventiv wirkte.
Außerdem geht es in der Anfrage um die gesetzlichen Befugnisse der Polizei. "Ist mittlerweile geklärt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Jugendlichen durchsucht, ihre Identität festgestellt und sie zum Teil bis zu drei Stunden festgehalten wurden?"