In der scheinbar unendlichen Geschichte um das frühere städtische Ämterhochhaus in der Augustinerstraße 9 scheint ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat jetzt Klagen gegen den im Herbst 2019 vom Stadtrat beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan statt gegeben. Und zwar nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen, wie Andreas Spiegel, Pressesprecher des obersten Bayerischen Verwaltungsgerichtes, mitteilte.
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