„Die Stadt sieht einer Überprüfung gelassen entgegen“
Aus der Stellungnahme der Stadt Würzburg
Während viele Fußballfans gespannt sind, ob sich die Kickers schon am Samstag im Spiel gegen Kiel den Relegationsplatz sichern und damit am Aufstieg in die Zweite Bundesliga schnuppern, grätschen sieben Anwohner am Dallenberg in die Fußballeuphorie: Sie wollen weiter gegen die städtische Genehmigung zum drittligatauglichen Umbau der Flyeralarm-Arena kämpfen.
Im Februar hatte das Würzburger Verwaltungsgericht (VG) die Klagen, die sich vornehmlich gegen Lärmbelästigung richten, abgewiesen. Jetzt wollen die Anwohner in die Berufung gehen. Die Beklagte, die Stadt Würzburg, sieht das gelassen.
Den gemeinschaftlichen Antrag auf Zulassung der Berufung bestätigt ein Sprecher der Kläger – allesamt Mitglieder der Bürgerinitiative Dallenberg. Mehr aber auch nicht. Warum man weiter das 45-seitige Urteil, das seit knapp einem Monat schriftlich vorliegt, anfechten wolle, dazu gebe man keine Stellungnahme ab.
Auch der FC Würzburger Kickers möchte keinen Kommentar abgeben. Beklagte sei schließlich die Stadt Würzburg. Nach der Verhandlung im Februar hatte Daniel Sauer, Vorstandsvorsitzender der Kickers AG, das Urteil begrüßt und betont: „Auch nach dem Urteil ist es uns ein Anliegen, ein rücksichtsvolles Miteinander im nachbarschaftlichen Verhältnis zu pflegen.“ Mit dem weiteren Gang vor Gericht ist allerdings der Burgfrieden am Dallenberg in weite Ferne gerückt.
Was sagt die Stadt dazu? Das Verwaltungsgericht habe die Belange der klagenden Anwohner umfassend geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass „keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Klägerinnen und Kläger“ verletzt seien. Deshalb sehe die Stadt einer Überprüfung der Entscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof „angesichts der überzeugenden Würdigung durch das Verwaltungsgericht gelassen entgegen“, heiß es in der Rathaus-Mitteilung.
Die zuständige Kammer am Verwaltungsgericht hatte nach einem Vor-Ort-Termin im Stadion und der mündlichen Verhandlung festgestellt: „Die von Klägerseite gerügte Lärmbelästigung führt nicht zu einer Verletzung des nachbarlichen Rücksichtsnahmegebots.“ Zudem sei zu berücksichtigen, dass im Zuge von Sanierung und Umbau des Stadions auch im Hinblick auf die Anwohner lärmmindernde Auflagen wie die Anpassung der Lautsprecheranlage oder die Reduzierung der Zuschauerzahl gemacht wurde. Die ist derzeit auf 10 006 begrenzt und liege damit deutlich unter der beim Stadionbau 1967 zulässigen Zuschauerzahl von über 14 000.
An das Wohngebiet Dallenberg grenzt unmittelbar der seit 1966 gültige Bebauungsplan „Sportplatz am Dallenberg“. „Da prallen zwei Welten mit unterschiedlichster Nutzung aufeinander“, hatte der Vorsitzende in der Verhandlung festgestellt und angedeutet, dass jede Seite Abstriche machen müsse. Die Kickers könnten nicht agieren wie in einem Industriegebiet – und die Anwohner hätten nicht die Ansprüche wie in einem reinen Wohngebiet.
Wie geht's weiter? Ob die Berufung gegen das Würzburger Urteil zugelassen wird, entscheidet der Verwaltungsgerichtshof in München. „Und das kann dauern“, erklärt VG-Sprecherin Susanne Horas gegenüber der Redaktion. Abgewiesen hat das VG auch fünf Anwohnerklagen gegen die städtische Genehmigung der Flutlichtanlage. Hierzu liegen nach Auskunft von Horas bislang keine Anträge auf Berufung vor.
Bis der Entscheid über die Berufung fällt und möglicherweise wieder Diskussionen um Lärm und Stadiongröße auslöst, steht in jedem Fall fest, ob die Kickers nächste Saison Zweite Liga spielen. Falls ja, müssen sie den Bestimmungen nach ein Stadion mit 15 000 Zuschauerplätzen haben. Aber es scheint auch Ausnahmen zu geben: Der Zweitligist FSV Frankfurt, möglicher Gegner der Rothosen bei den Relegationsspielen, bietet im Volksbank Stadion „nur“ 12 500 Plätze.