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WÜRZBURG: Nachts kein Bier mehr von der Tankstelle

WÜRZBURG

Nachts kein Bier mehr von der Tankstelle

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    Den Verkauf von Bier und Schnaps an Tankstellen im Stadtgebiet will die Stadt strenger kontrollieren: Nach 20 Uhr sollen nur noch kleine Mengen an Alkohol abgegeben werden. Die Esso-Tankstelle in der Veitshöchheimer Straße verzichtet bereits seit einigen Wochen auf den Verkauf.

    „Sixpacks oder Schnaps verkaufen wir abends nicht mehr,“ sagt Stationsleiter Markus Nickol. Ab 1 Uhr nachts wird an der 24-Stunden-Tankstelle gar kein Alkohol mehr verkauft. Bislang drängten sich an den Wochenende die Jugendlichen traubenweise in die Tankstelle zwischen den Diskotheken Zauberberg und Boot. Was sie dort holten, tranken sie in der Parkgarage oder im Alten Hafen leer. Lärmende Betrunkene, Scherben auf Gehwegen und in Hauseingängen ärgerten die Anwohner und die Stadt Würzburg.

    "Unmäßiges Trinken nimmt zu"
    „Seit etwa drei Jahren nimmt unmäßiges Trinken auf öffentlichen Flächen zu,“ erklärt Horst Waibel, Chef der allgemeinen Bürgerdienste im Rathaus. Die alkoholbedingten Folgen seien Ausschreitungen und Berge von Müll. Mit der Verkaufseinschränkung nach 20 Uhr will die Stadt den Hahn für Nachschub zudrehen. Außer in der Veitshöchheimer Straße decken sich Jugendliche beispielsweise in der Schweinfurter oder Nürnberger Straße mit Alkohol ein.

    „Wir sind den Bitten von Stadt und Polizei freiwillig nachgekommen“, erklärt Nickol von der Esso-Tankstelle in der Veitshöchheimer Straße. Die nächtlichen Kunden seien freilich nicht begeistert: „Angetrunkene wurden schon ein paar Mal ausfällig und aggressiv, wenn sie nichts mehr bekommen.“ Dennoch hat Nickol prinzipiell Verständnis für die 20-Uhr-Regel. „Wir wollen nicht Schuld sein, wenn etwas passiert.“ Allerdings sei die die Stadt bei anderen Tankstellen großzügiger. „Nur bei uns besteht man darauf.“

    Bußgeld möglich
    Waibel bestreitet das: „Wir werden den Tankstellenpächtern die Gesetzeslage nahebringen.“ Diese erlaube ihnen nach 20 Uhr nur den Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken als Reisebedarf – und nicht zum Konsum in der Umgebung der Tankstelle. Allerdings legten Gerichte dieses bislang großzügig für die Tankstellen aus und verstanden unter Reisebedarf im Streitfall auch Hochprozentiges.

    Doch diese Praxis der Rechtssprechung hat sich innerhalb des vergangenen Jahres geändert. Laut Waibel kann die Stadt deshalb jetzt stärker kontrollieren, was die Tankstellen nach 20 Uhr verkaufen. „Wer größere Mengen von Alkohol abgibt, bekommt ein Bußgeldverfahren.“

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