Bei der Finanzierungsfrage bezüglich des anstehenden Neubaus der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbandes Ahlbachgruppe Hoch 5 sind die Würfel gefallen. Die nach teilweise kontrovers geführten Debatten gefundene Lösung durch eine Satzungsänderung war allerdings verbunden mit dem Wechsel im Vorsitz und Geschäftsleitung. Mit der personellen Veränderung wechselte der maßgebliche Teil der Zweckverbands-Organisation in die Zuständigkeit der Verwaltung der Gemeinde Waldbrunn - trotz deren laufender örtlicher Großprojekte wie dem Bau der Haselberghalle und der Entwicklung des Klosterhof-Projekts. Im Gespräch mit der Redaktion erläuterte Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Markus Haberstumpf die weiteren Schritte für den Zweckverband.
Wie geht es nun weiter im Zweckverband?
Haberstumpf: Im Sinne der Sache. Soll bedeuten, dass natürlich nicht beabsichtigt ist, im größeren Umfang Änderungen vorzunehmen. Wir möchten, wie auch in anderen Zweckverbänden, möglichst harmonisch im Sinne der Ahlbachgruppe bzw. der fünf Mitgliedsgemeinden den Zweckverband führen und auch den täglichen Betriebsablauf sowie das Neubauvorhaben gut organisieren.
Wer ist der in nicht-öffentlicher Sitzung bestimmte neue Geschäftsleiter?
Haberstumpf: Als neuer Geschäftsleiter wurde zum 01.04.24 Jan Kimmich, Geschäftsleiter der Gemeinde Waldbrunn, bestellt. Hierbei ist noch anzufügen, dass ergänzend dazu Steffen Röder vom Bauamt der Gemeinde Waldbrunn zum Technischen Leiter bestellt wurde.
Wie ist die Aufgabenverteilung zwischen Vorsitzenden, dem Geschäftsleiter des Zweckverbandes und Verwaltung der Gemeinde Waldbrunn zum anstehenden Neubau? Ergibt sich deshalb eventuell zusätzlicher Personalbedarf?
Haberstumpf: Zuletzt waren die beiden oben genannten Funktionen vereint beim vorherigen Geschäftsführer. Eine andere geeignete Neuaufstellung war innerhalb der Gruppe zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht ersichtlich. Daher wurden, nicht unüblich und wie vorher auch regelmäßig der Fall, die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt und von Mitarbeitern einer beteiligten Verwaltung übernommen. So kann dies mit geringeren Stundensätzen für die beteiligten Personen umgesetzt werden, welche dies neben ihrer jeweiligen Haupttätigkeit als Nebentätigkeit durchführen. Der Vorsitzende hat dabei die politische Leitungsfunktion, wie zum Beispiel die Sitzungsleitung in den Verbandsversammlungen. Der Geschäftsleiter kümmert sich um die laufende Verwaltung wie etwa Finanzen, Personal und EDV. Der Technische Leiter unterstützt dabei in Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung vor Ort in technischen und baulichen Angelegenheiten. Ein zusätzlicher Personalbedarf entsteht somit nicht.
Wie ist nach Klärung der Finanzierungsfrage und der Satzungsänderung der weitere Fortgang?
Haberstumpf: Dies bezieht sich ja auf den Neubau der Kläranlage, was wie geplant umgesetzt werden soll. Derzeit wird eine europaweite Ausschreibung vorbereitet, um einen sogenannten Geschäftsbesorger für das Projekt zu finden. Ebenfalls wurde der Bauantrag eingereicht und Förderanträge gestellt. Durch die Klärung dieser Punkte können die beteiligten Gemeinden in der Zukunft selbst über die Finanzierung des jeweiligen Anteils entscheiden, was den wesentlichsten und vielleicht schwierigsten Punkt für die Gruppe löst.
Gibt es für den Neubau der Kläranlage einen festen Zeitplan bezüglich Baubeginn, Fertigstellung und Inbetriebnahme?
Haberstumpf: Grundsätzlich hängt dies noch etwas vom weiteren Verlauf ab. Wir gehen aktuell aber von einem Baubeginn im Jahr 2025 aus und rechnen mit einer Fertigstellung/Inbetriebnahme grob im Jahr 2028.