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REGION WÜRZBURG: Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger

REGION WÜRZBURG

Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger

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    Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger
    Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger

    (meg) Der Hauptausschuss des Würzburger Kreistags hat eine Anhebung der Mietobergrenzen für die Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II beschlossen. Bis zu 29 Euro mehr können allein stehende Hilfeempfänger demnach für ihre Miete ansetzen. Für einen Sechs-Personen-Haushalt steigt die Mietobergrenze um 47 Euro.

    Der Landkreis Würzburg trägt damit einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 Rechnung. Die Richter hatten beanstandet, dass die Mietobergrenzen vielfach auf Schätzungen beruhen. Stattdessen müsse den Zahlen eine schlüssige Berechnung zugrunde liegen.

    Neben der Regelleistung des Bundes erhalten Hartz-IV-Empfänger vom Landkreis die Kosten der Unterkunft. Die Obergrenze ist anhängig von der Haushaltsgröße.

    Immer wieder ist die Höhe dieser Zahlungen Gegenstand von Klagen und Widersprüchen, wie der Leiter des Jobcenters, Eberhard Blenk, vor dem Kreisausschuss ausführte. Um juristisch belastbare Zahlen zu ermitteln hat das Jobcenter den Wohnungsmarkt im Landkreis anhand von Zeitungsanzeigen und Maklerangeboten über einen längeren Zeitraum intensiv beobachtet. Das untere Fünftel des Wohnungsangebots war für die Berechnung des Mietbedarf maßgebend, so Blenk.

    Einem allein stehenden Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe steht demnach eine Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche zu. Die durchschnittliche Kaltmiete dafür beträgt im Landkreis 5,18 Euro pro Quadratmeter. Eine sechsköpfige Familie hätte nach den Berechnungen Anspruch auf 120 Quadratmeter Wohnfläche zu einem Mietpreis von 4,48 Euro.

    Sogenannte kalte Nebenkosten werden bis zu einer Höhe von 1,10 Euro pro Quadratmeter erstattet. Hinzu kommt die Übernahme der Heizkosten durch das Jobcenter.

    Eine Diskussion im Kreistag löste der Vorschlag des SPD-Vorsitzenden Volkmar Halbleib aus, die neuen Mietobergrenzen vor der endgültigen Entscheidung im Kreistag erneut dem Sozialausschuss und dem Runden Tisch der Sozialverbände vorzulegen. Unter anderem kritisiert Halbleib, dass die unterschiedlichen Mietpreisniveaus in verschiedenen Teilen des Landkreises nicht berücksichtigt wurden.

    In dem für die Kosten der Unterkunft maßgeblichen unteren Wohnungsstandard sei das Mietpreisgefälle im Landkreis allerdings nicht so hoch wie für hochwertige Appartements, so Eberhard Blenk. Die Berechnung soll künftig kontinuierlich anhand der Marktbeobachtung fortgeschrieben werden.

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