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Kist: Neue Räum- und Streuverordnung für Kist

Kist

Neue Räum- und Streuverordnung für Kist

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    Die neue Räum- und Streuverordnung der Gemeinde regelt alles rund um Schnee- und Laubräumen in der Gemeinde.
    Die neue Räum- und Streuverordnung der Gemeinde regelt alles rund um Schnee- und Laubräumen in der Gemeinde. Foto: Matthias Ernst

    Pünktlich zur Wintersaison mit schneebedeckten Straßen und Gehwegen hat die Gemeinde Kist eine neue Verordnung für die Räum- und Streupflicht im Winter sowie die Reinhaltung der Straßen erlassen. Die bisherige Satzung, so Bürgermeister Volker Faulhaber in der Gemeinderatssitzung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde nun an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages angepasst. Neben vielen redaktionellen Anpassungen sind es vor allem die präzisierten Pflichten von Grundstückseigentümern, die nicht nur das Freihalten der "Gehbahnen" im Winter beinhaltet, sondern auch die Räumung von Blättern auf dem Gehweg, um ein Ausrutschen der Nutzer zu verhindern.

    Enthalten ist in der Verordnung auch, dass unbebaute Grundstücke im geschlossenen Ortsbereich nicht dazu verleiten sollten, zu denken, von der Räumpflicht ausgenommen zu sein. Die neue Verordnung regelt ganz klar, dass sämtliche Grundstücke an einer öffentlichen Straße der Räum- und Streupflicht unterliegen. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen, so sind alle Bereiche, die an den Straßen liegen, sauber zu halten. Sollte kein Gehsteig an dem Grundstück vorhanden sein, muss trotzdem ein Durchgang freigehalten werden, mindestens so breit, dass zwei Fußgänger oder Fußgängerinnen gefahrlos aneinander vorbeikommen. Als Faustregel gelten 1,5 Meter.

    Die Räumzeiten an Werktagen vor allem bei Eis und Schnee betragen sieben bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von acht bis 20 Uhr. Sollte der Schneefall besonders stark sein, muss das Räumen so oft wiederholt werden, dass der Gehweg frei und gefahrlos begehbar ist. Als Streumittel soll hauptsächlich stumpfes und rutschhemmendes Material verwendet werden, Streusalz nur auf hartnäckig vereisten Bereichen. Der geräumte Schnee oder das geräumte Laub darf den öffentlichen Verkehr und die öffentliche Verkehrsfläche nicht behindern. Christoph Spall (CSU) regte an, die neue Verordnung auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen, was Bürgermeister Faulhaber auch zusagte. Die Verordnung wurde einstimmig verabschiedet.

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