Der Regierungsvizepräsident Thomas Engel hat am 13. März in Bayreuth den Apotheker Christian Redmann zum neuen ehrenamtlichen Pharmazierat für den Regierungsbezirk Unterfranken ernannt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken hervor, aus der die folgenden Informationen entnommen sind.
Redmanns Amtszeit ist zunächst für die Dauer von drei Jahren befristet. Der neue Pharmazierat ist 1981 geboren, erhielt 2007 die Approbation als Apotheker und ist derzeit in der Linden-Apotheke Ines Redmann e.K. in Schöllkrippen tätig.
Gleichzeitig verabschiedete Regierungsvizepräsident Engel die langjährige Pharmazierätin und Apothekerin Barbara Zeitner und dankte ihr für die gute und harmonische Zusammenarbeit. Zeitner übte diese Tätigkeit im Ehrenamt 15 Jahre lang aus. Mit ihrem Sachverstand hat sie die für den Vollzug des Apothekenrechts zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gutachtlich beraten und mit dazu beigetragen, den hohen Standard der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Unterfranken zu gewährleisten.
Veränderte Gebietsaufteilung ab April
Mit Wirkung vom 1. April wird auch die Gebietsaufteilung verändert: Der Pharmazierat Christian Redmann ist künftig für die Apotheken in der kreisfreien Stadt Aschaffenburg und in den Landkreisen Main-Spessart, Miltenberg und Würzburg zuständig. Die Apotheken in der kreisfreien Stadt Schweinfurt sowie in den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen und Schweinfurt werden durch den ehrenamtlichen Pharmazierat Sax inspiziert. Die Zuständigkeit von Pharmazierat Zimny für die Apotheken in der kreisfreien Stadt Würzburg und in den Landkreisen Haßberge, Kitzingen und Rhön-Grabfeld bleibt dagegen unverändert.
Die Apothekenüberwachung ist zwar eine staatliche Aufgabe, mit der Beteiligung des ehrenamtlichen Pharmazierates wird aber auch die berufsständische Vertretung der Apotheker eingebunden. Damit liegt ein bewährtes und funktionierendes System der berufsständischen Eigenkontrolle vor. Die sachverständigen Apotheker werden durch die Bezirksregierung im Einvernehmen mit der Landesapothekerkammer bestellt, wobei die Regierung von Oberfranken örtlich zuständig ist für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Oberpfalz.