Der Bauhof der Gemeinde Gerbrunn an der Sieboldstraße verfügt nur über eine begrenzte Fläche, um zum Beispiel Baumaterialien zwischenzulagern. Deshalb hatte sich die Verwaltung auf die Suche nach einem Grundstück gemacht und ist auch fündig geworden: ein 2200 Quadratmeter großes Stück Ödland im nördlichsten Bereich der Gemarkung, quasi schräg rechts gegenüber vom tegut. Unter allen untersuchten Flächen ist das die mit den wenigsten Restriktionen, und mit 10:5 fasste der Rat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss, die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für einen reinen Lagerplatz aufzustellen.
Hinter dieser Änderung des FNP, und sei es nur für ein einzelnes und nicht mal besonders großes Grundstück, steckt ein enormer Aufwand, der sich nicht von einem Monat auf den nächsten abarbeiten lässt. Allein die Begründung mit dem Umweltbericht für eine mit Schotter befestigte Fläche umfasst 19 Seiten, und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung haben alle Hände voll zu tun: Prüfung alternativer Standorte, Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches, Erschließung, Ver- und Entsorgung, Immissionsschutz, Natur und Landschaft – insgesamt sind es 18 Bereiche, die untersucht werden.
Bestehende Hecken sind nicht gefährdet
Erschlossen wird das kleine Gebiet von der Rottendorfer Straße aus über landwirtschaftliche Wege. Weil dort auch nur während der normalen Dienstzeit gearbeitet wird, muss die Stadt Würzburg auch keinen Lärm während des Wochenendes erwarten. Wegen einer fehlenden Beleuchtung kann dort auch nicht nachts gearbeitet werden. Stromleitungen, Wasser- und Abwasserkanäle sind nicht notwendig, und die Telekom muss dorthin auch keine Telefonleitung legen.
Die Zufahrt ist als Schotterweg bereits vorhanden, und auf zwei Seiten des neuen Lagerplatzes befinden sich artenarme Grasfluren. Nördlich schließt sich eine Hecke mit Weißdorn, Vogelkirsche, Liguster, rotem Hartriegel und Feldahorn an, südlich befinden sich weitere Hecken. Alle befinden sich außerhalb des Grundstücks und sind nicht gefährdet.
Nachdem die Stellungnahmen des Landratsamtes, des Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt Würzburg durchgearbeitet waren, war der Aufstellungsbeschluss reine Formsache, zumal etwa der Bund Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz oder auch das Vermessungsamt Würzburg auf ihr Recht einer Stellungnahme, eines Einwandes oder gar eines Hinweises verzichtet hatten.