(gini) Für den neuen Personalausweis, der ab 1. November kommt, kann man sich zwar jetzt schon entscheiden – beantragen kann man ihn derzeit bei der Stadt Würzburg aber noch nicht.
„Wir haben bisher weder die Soft- noch die Hardware dafür“, sagt der Fachabteilungsleiter des Bürgerbüros Wolfgang Gräf. Geliefert wird das notwendige Programm von der AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern), die sich selbst als den führenden IT-Dienstleister und Lösungs-Anbieter für Kommunalsoftware in Deutschland“ versteht. Dort hegt man keinen Zweifel daran, dass die Stadt rechtzeitig vor der Einführung des neuen „Perso“ bedient wird.
Kartenlesegeräte kommen noch
Die Hardware liefert die Bundesdruckerei – dazu gehören die Kartenlesegeräte für die Kommunen und ein Änderungsterminal, mit dem die Online-Funktion oder die Pin-Nummer auf dem Ausweis geändert werden kann sowie Lesegeräte für den Bürger.
Nur ab und zu würden sich bisher vereinzelt Bürger nach dem neuen Ausweis erkundigen, heißt es aus dem Würzburger Bürgerbüro – am ehesten nach Presseveröffentlichungen.
Jedes Jahr rund 15 000 Ausweise
Die Zahl der Anträge für den bisherigen Personalausweis hat sich unterdessen im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert, „höchstens vielleicht mal 20 Anträge mehr oder weniger“, meint Gräf. Pro Jahr würden rund 15 000 Personalausweise bei der Stadt Würzburg beantragt, davon im Juli und August dieses Jahr jeweils circa 1500 – genauso viele wie in den Vorjahresmonaten Juli und August. Ob die Würzburger eher zum alten oder zum neuen Perso tendieren, könne er bisher nicht erkennen.
Beim Landratsamt Würzburg können Gemeinden, die bisher bereits an einem Projekt zur elektronischen Datenübertragung über den Anbieter SiXFORM GmbH teilnehmen, kostenlose Kartenlesegeräte für die Bürger beantragen. Mit 100 000 Stück solcher Lesegeräte fördert das Bundesinnenministerium die Verbreitung des neuen Ausweises. Die Lesegeräte dienen dem Bürger am heimischen Computer dazu, sich für die Abwicklung von Internet-Geschäften mit dem neuen Ausweis zu identifizieren.
Ausweis gilt zehn Jahre
Wer jetzt noch einen alten Ausweis beantragt, dessen neuer „alter“ Ausweis gilt vom Tag des Antrags an noch zehn Jahre lang. Gleiches übrigens gilt für den neuen Personalausweis. Bei Personen unter 24 Jahren ist der Ausweis nur sechs Jahre gültig.
Der „Neue“, mit dem man sich für die Abwicklung von Internet-Geschäften identifizieren kann, ist unterdessen längst in die Kritik geraten. Das ARD Magazin „plusminus“ startete Tests mit den Basis-Lesegeräten für die Bürger. Für Betrüger sei es problemlos möglich, geheime Daten abzufangen – inklusive der geheimen PIN-Nummer, so „plusminus“. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wies die Kritik allerdings zurück und spricht von extrem hohen Sicherheitsstandards.