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THÜNGERSHEIM: Noch lange nicht alles in Butter

THÜNGERSHEIM

Noch lange nicht alles in Butter

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    Bald fertig: Noch stehen die Fahrzeuge der Handwerker in der Thüngersheimer Römergasse. Am 26. Juli soll die Bäckerei Weber in der Unteren Hauptstraße wieder eröffnet werden.
    Bald fertig: Noch stehen die Fahrzeuge der Handwerker in der Thüngersheimer Römergasse. Am 26. Juli soll die Bäckerei Weber in der Unteren Hauptstraße wieder eröffnet werden. Foto: Foto: Günther Hillawoth

    Der baldigen Neueröffnung von Frank Webers Landbäckerei mit Café in Thüngersheim steht – zumindest vorerst – nichts im Weg. Ein neunmonatiger Baustopp, eine erneute Baugenehmigung nach entsprechenden Veränderungen, ein Lärmschutzgutachten und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes (VG) sowie viel Ärger zwischen Weber und zwei Nachbarn gab es seit April 2011. In etwa vier Wochen soll es nun wieder frische Brötchen geben. Alles in Butter also? Mitnichten. So sehen es Frank Weber und die Nachbarn – jedoch jeder aus seinem Blickwinkel.

    Die Situation im Bereich Untere Hauptstraße/Römergasse ist völlig verfahren. Die Familie von gegenüber in der Römergasse bestätigt auf Anfrage der Main-Post, dass sie Einspruch gegen die Baugenehmigung eingereicht hat und auf Nachricht wartet. Eine Entscheidung fällt demnächst am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.

    „Das stimmt vorne und hinten nicht. Es wurde so gedeichselt, dass es passt.“

    Eine Nachbarin aus der Thüngersheimer Römergasse

    Eine andere Nachbarin will ihre Klage zunächst einmal ruhen lassen und das Ganze „nachjustieren“. Das beginnt bei der erteilten Baugenehmigung mit den Liefervorgängen und zieht sich über neue Eingänge in der Römergasse und ein Lärmschutzgutachten bis hin zu den Argumentationen der Richter.

    Für die Nachbarin ist Weber kein „Dorfbäcker“ mehr, weil er für seine drei Filialen und Großkunden produziere, sagt sie gegenüber der Main-Post. Hellhörig sei sie beim Stichwort „Umbau der Bäckerei“ im hinteren Gebäudekomplex geworden. Aus dem ihr vorliegenden Plan gehe eindeutig hervor, dass die Produktionsstätte in der Römergasse vergrößert werden soll. Für die Thüngersheimer müsse er seine Produktion nicht erweitern, weil die Einwohnerzahl rückläufig sei, argumentiert sie. Eine erweiterte Backstube könne nur für auswärtige Zuwächse sein, befürchtet die Anwohnerin.

    Das sieht das Verwaltungsgericht Würzburg anders und hat den Antrag der Nachbarin auf Baustopp mit seinem Beschluss vom 13. Juni abgelehnt. Darin heißt es unter anderem, Befürchtungen der Antragstellerin, wie sich der Betrieb entwickeln könne, seien irrelevant. Zudem führe nicht jede Widersprüchlichkeit in einer Baugenehmigung zwangsläufig zu deren Rechtswidrigkeit und gerichtlichen Aufhebung, so das VG Würzburg weiter. Auch wenn Ungenauigkeiten bleiben könne ein Nachbar-Rechtsbehelf nur Erfolg haben, wenn Nachbar schützende Vorschriften verletzten. Dies sei jedoch nicht der Fall, so das VG.

    Zum Vorwurf der Nachbarin sagte Frank Weber auf Nachfrage: „Was verändert wird, hat nichts mit der Produktionsstätte zu tun“. Es gehe ausschließlich um den Neubau. Hier sollen im Erdgeschoss der Laden und das Café untergebracht werden, im ersten Stock Sozialräume und Büro und im zweiten eine Wohnung. Und Michael Pahlke vom Landratsamt bekräftigt: „Weber darf bauen, was genehmigt ist“.

    Die Nachbarin hat noch mehr Kritikpunkte. Da wären vor allem die Lieferströme, von denen sie sich massiv gestört fühlt. Die in der zweiten Baugenehmigung festgelegten Auflagen – beispielsweise maximal fünf Lieferungen pro Tag – würden nicht eingehalten. Allein zwei Lkw kämen täglich, um Waren anzuliefern. Das alles könne sie mit Fotos belegen.

    Auch das sieht Frank Weber anders. Die zweite Baugenehmigung sei erst nach Erstellung des Lärmschutzgutachtens erteilt worden. Das habe ihn eine Menge Geld gekostet und sei „hieb- und stichfest“. Zudem seien „ausgiebigste Verbesserungen“ durchgeführt worden. Das bezweifelt die Anwohnerin und stellt dem Gutachter kein gutes Zeugnis aus: „Das stimmt vorne und hinten nicht. Es wurde so gedeichselt, dass es passt“, schimpft sie, zumal die Liefervorgänge darin nicht aufgeführt und auch nicht überprüfbar seien.

    Wie dem auch sei – Frank Weber ist das Risiko eingegangen. Ungeachtet des noch nicht abgeschossenen Verfahrens am VGH in München steht der Termin für die Neueröffnung von Bäckerei, Konditorei und Café fest. Am Donnerstag, 26. Juli, sollen die ersten Brötchen über die Verkaufstheke gehen.

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