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WÜRZBURG: Ombudsrat gegen Diskriminierung

WÜRZBURG

Ombudsrat gegen Diskriminierung

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    Das Bündnis sprach sich einstimmig für den Entwurf aus und will die Fraktionen des Stadtrats in den kommenden Wochen dafür gewinnen, dem Papier zuzustimmen. Sowie es im Stadtrat verabschiedet ist, kann der Ombudsrat seine Arbeit aufnehmen.

    In den vergangenen drei Jahren ließen sich die Bündnismitglieder auf der Suche nach einem spezifischen „Würzburger Modell“ von Antidiskriminierungsprojekten verschiedener deutscher Kommunen inspirieren.   Sie entschieden schließlich, keine kommunale Antidiskriminierungsstelle einzufordern, sondern in Kooperation mit der Stadt einen Ombudsrat zu installieren.

    Fünf Personen soll dieser laut dem städtischen Satzungsentwurf umfassen. Ombudsmann und Ombudsfrau kann werden, wer im Bündnis für Zivilcourage mitarbeitet oder einer der 55 Unterstützerorganisationen angehört. Die Amtsdauer richtet sich nach der Wahlperiode des Stadtrats.

    Im Visier haben die Mitglieder des Ombusrats nicht nur Würzburger Bürger, die ihre Mitmenschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit diskriminieren, sondern ebenso kommunale Behördenvertreter, die ihre Macht missbrauchen. Wörtlich heißt es, der Ombusrat solle eine Anlaufstelle für Bürger sein, „die sich durch Handeln, Duldung oder Unterlassung jeglicher Art, sei es durch juristische wie natürliche Privatpersonen, bzw. durch Träger der öffentlichen Gewalt“ diskriminiert fühlen.

    Die Diskriminierungstatbestände sind weit gefasst. Der Ombudsrat soll sich um Ausgrenzung aufgrund von Abstammung, Geschlecht und Rasse, Glauben, politischer Anschauung und Behinderung kümmern.

    Einfach wird es wohl nicht, die hohen Ansprüche der Satzung zu erfüllen. Schließlich sind die fünf Mitglieder des Ombudsrats „unentgeltlich und ehrenamtlich“ tätig. Die Stadt „kann“ dem Bündnis für Zivilcourage für den Ombudsrat eine Aufwandsentschädigung gewähren, muss es aber nicht. Ob es für Telefongebühren, Porto und Büromaterialen Geld gibt, hängt letztlich von der jeweiligen Haushaltslage ab.

    Im Gegensatz zur unsicheren Etatlage sind die Pflichten konkret definiert. So muss der Ombudsrat sämtliche ihm bekannt gewordenen Fälle von Ausgrenzung dokumentieren und darüber jährlich im Stadtrat berichten.

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