Zum Artikel "Das Geständnis wurde teuer" vom 26. September, erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:
Der Artikel zum Strafverfahren über sexuelle Belästigung einer Frau wird dem Opferschutz in keinster Weise gerecht. Es wird der Eindruck vermittelt, der Beschuldigte habe netterweise gestanden und dafür viel Geld bezahlt. Er wurde verurteilt wegen sexualisierter Gewalt – auch wenn es sich juristisch um "Erregung öffentlichen Ärgernisses" handelte. Zu schreiben, er habe sich mit "eindeutigen Handbewegungen präsentiert", wird der Zumutung des Übergriffs, mit dem sich mehrere Betroffene konfrontiert sahen, nicht gerecht.
Für betroffene Frauen sieht die Lebensrealität anders aus: Meist sind es Gefühle wie Scham, Erniedrigung, Ekel sowie Ohnmacht. Die meisten scheuen den Weg, überhaupt Anzeige zu erstatten, wenn sie sexuell belästigt werden und sich, wie in diesem Falle, ein Mann ans Glied fasst und sich dadurch selbst erregt oder ungefragt über "Liebe machen" spricht.
Diesen Gefühlen können sie dann vor Gericht wieder ausgeliefert sein, insbesondere wenn verletzte Zeuginnen in einer Verhandlung so behandelt werden, wie beschrieben. Die Geschädigte zu fragen, ob es nicht doch nur "Pinkeln" gewesen sei, gleicht einer "Täter-Opfer-Umkehr". Die Geschädigte ist diesen Fragen ausgesetzt, die erlebte Gewalt wird angezweifelt. Statt ihr Respekt entgegen zu bringen für den Mut, die Polizei gerufen zu haben, wird suggeriert, dass sie übertreiben könnte, und ihre Erfahrungen werden in Frage gestellt – der Täter beinahe noch gelobt für sein Geständnis.
Gesellschaftlich muss noch vieles in Sachen Opferschutz passieren, damit sich alle Menschen frei in öffentlichen Räumen bewegen können und Frauen vor solchen Männern geschützt werden.
Janika Schmidt Wildwasser Würzburg e.V., 97070 Würzburg