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WÜRZBURG: Pegida-Aktivist muss ins Gefängnis

WÜRZBURG

Pegida-Aktivist muss ins Gefängnis

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    Bei vielen Pegida-Kundgebungen in Deutschland und in Holland hat er gefordert, die europäischen Grenzen zu schließen. „Dann kommen weniger Kriminelle“, hat er gesagt. Dabei ist der 50-jährige Niederländer, der seit über 20 Jahren in Deutschland lebt, selbst ein krimineller Ausländer. Von 2013 bis 2016 wurde er von fränkischen Gerichten vier Mal zu hohen Geldstrafen verurteilt: Wegen Steuerhinterziehung, vorsätzlicher Körperverletzung, unerlaubten Handels mit Schusswaffen. Jetzt ist eine fünfte Verurteilung dazu gekommen. Das Landgericht Würzburg schickt den Pegida-Aktivisten für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, weil er laut Urteil 290 000 Euro Steuern hinterzogen hat.

    Vorwurf: Steuerhinterziehung

    Der 50-Jährige habe im Landkreis Rhön-Grabfeld einen Waffenladen und einen Internet-Handel mit Softairwaffen betrieben, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg. Damit habe er zwar gute Umsätze gemacht. Steuern habe er aber nicht gezahlt.

    Der Angeklagte, ein großer, schlanker Mann mit sportlicher Figur, relativiert die Vorwürfe. „Sie sprechen hier über Waffen“, sagt er, „aber das meiste war Spielzeug“. Außerdem hätten mindestens 30 Prozent seiner Kunden „nicht bezahlt“. Und dagegen habe er nichts machen können. „Um ein Inkasso-Büro zu beauftragen, hat mir das Geld gefehlt.“

    Armer Schlucker oder wohlbetucht?

    Eine Dreiviertelstunde lang stellt sich der höfliche, eloquente und freundlich auftretende Mann als armer Schlucker dar. „Ich war froh, wenn ich unsere Miete von 400 Euro bezahlen konnte“, sagt er. Eine Krankenversicherung habe er sich nicht leisten können und die Wohnung habe er mit Holz geheizt. „Es geht mir nicht gut“, sagt der Angeklagte, der die niederländische Pediga nach dem Vorbild der deutschen aufgebaut haben soll. Daran änderten auch seine Auftritte vor rechtsgerichtetem Publikum in Deutschland und in Holland nichts. Zum einen sei er „in der letzten Zeit“ politisch nicht mehr „so aktiv“ und helfe „nur noch aus“. Zum anderen habe er für seine Reden nie Honorar bekommen. „Nur Fahrtgeld.“ Und überhaupt sei die Pegida-Bewegung nicht mehr, was sie mal war: „Es läuft nur noch in Dresden.“ Seinen letzten öffentlichen Auftritt hatte der 50-Jährige allerdings vor wenigen Tagen im Saarland.

    Staatsanwältin listet die Ausgaben auf

    Staatsanwältin Martina Winter schmunzelt. „Wenn Sie kein Geld hatten, wie konnten sie dann von 2009 bis 2011 fast 240 000 Euro von ihrem holländischen Konto abheben?“, fragt sie. Der Angeklagte antwortet, dass er viele Waffen per Nachnahme bestellt habe: „Da muss man bei Lieferung bar bezahlen.“

    Aber diese Antwort befriedigt die Anklagevertreterin nicht. Sie hält ihm vor, dass er während eines dreiwöchigen Urlaubs im italienischen Jesolo 8000 Euro ausgegeben hat, dass er jeden Monat Klamotten und Schuhe für mehrere Hundert Euro gekauft, dass er bei einem Silvesterball in einem luxuriösen Frankfurter Hotel 1000 Euro unters Volk gebracht und bei seinen vielen Reisen nur in den allerbesten Häusern logiert hat.

    Die Wende im Prozess

    Ihre Auflistung bringt die Wende in dem Prozess. Nach einer Besprechung mit seinem Verteidiger Nikolaus Gwosdek zieht der Niederländer die Notbremse und gibt alles zu, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft. Damit hat sich die Verhandlung, für die drei Tage angesetzt waren, erheblich verkürzt.

    Die Staatsanwältin fordert für den 50-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Darin einbezogen ist eine alte, zur Bewährung ausgesetzte Verurteilung. Der Verteidiger verweist darauf, dass sein Mandant ein altes Auto fahre, keine Vermögenswerte besitze und dass bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung seine Ehe auf dem Spiel stehe.

    Urteil nach Geständnis

    Nach dreistündiger Verhandlung verurteilt die Sechste Strafkammer den Angeklagten wegen der Hinterziehung von rund 290 000 Euro Steuern zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis. „Hätten Sie kein Geständnis abgelegt, wäre die Strafe höher“, sagt der Vorsitzende Richter Thomas Trapp in der Begründung. In das Urteil einbezogen ist die „alte“ Verurteilung. Auf den Erlass eines Haftbefehls verzichtete das Gericht. „Wenn Sie in die Niederlande abhauen, kriegen wir Sie“, warnt der Richter.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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