Der Kampf gegen den Antisemitismus ist kein leichter. Diese Erfahrung machen nicht nur viele Akteure in der Zivilgesellschaft und der Politik. Auch die Justiz tut sich häufig schwer beim Abwägen, ob eine Äußerung noch unter die schützenswerte Meinungsfreiheit fällt oder als strafbewehrte Volksverhetzung zu werten ist. Eine "Beschwerdeentscheidung" des Landgerichts Würzburg stärkt nun die Ermittler in ihren Anstrengungen, Holocaust-Verharmloser vor Gericht zu bringen.
Würzburg