Bei den Anwohnerinnen und Anwohnern der Wilhelm-Hoegner-Straße in Estenfeld dürften die ersten Sektkorken schon jetzt geknallt haben: Per Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Beschluss gefasst, dass sich "die 4. Änderung des Bebauungsplans Westlich der Konrad-Adenauer-Straße voraussichtlich als unwirksam erweisen wird". Somit darf die Hoegner-Straße mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, wie vom Gemeinderat beschlossen, per Durchstich zur Würzburger Straße geöffnet werden.
Estenfeld